Europäisches Verkehrsnetz: Rat befürwortet beschleunigte Genehmigungsverfahren

Salzburg strebt künftige Einbindung der Schienenachse Tauern-Pyhrn/Schober ins Europäische Verkehrsnetz an

Der Rat hat am 2. Dezember 2019 seinen Standpunkt zu einem Vorschlag festgelegt, der der Vollendung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) durch beschleunigte Genehmigungsverfahren den Weg ebnen soll. Mit dem Vorschlag sollen auch die Verfahren präzisiert werden, die Vorhabenträger bezüglich der Erteilung einer Genehmigung und der Vergabe öffentlicher Aufträge durchlaufen müssen.

Das Europäische Verkehrsnetz, auch TEN-V-Netz genannt, ist zweilagig aufgebaut: Es besteht aus einem Gesamtnetz, das alle Regionen der EU verbindet, und einem Kernnetz der für die EU strategisch wichtigsten Teile des Gesamtnetzes. Fertiggestellt werden soll das Kernnetz bis 2030 und das Gesamtnetz bis 2050.

Durch den Standpunkt des Rates („allgemeine Ausrichtung“) wurde die Rechtsform des Vorschlags von einer Verordnung in eine Richtlinie geändert, um den Mitgliedstaaten den nötigen Spielraum zu bieten, der ihnen ermöglicht, ihre derzeit bestehenden Genehmigungsverfahren zu nutzen.

Der Richtlinienentwurf, der von der Europäischen Kommission vorgelegt und vom Rat und vom Europäischen Parlament als Ko-Gesetzgeber auf EU-Ebene verhandelt wird, erstreckt sich auf Vorhaben, die Teil von vorermittelten grenzüberschreitenden Verbindungen und fehlenden Verbindungen des TEN-V-Kernnetzes sind.

Vorhaben, die ausschließlich mit Telematikanwendungen oder anderer neuer Technologie zusammenhängen, fallen nicht in den Anwendungsbereich, da ihre Einführung nicht auf das TEN V-Kernnetz beschränkt ist. Es steht den Mitgliedstaaten jedoch frei, die Richtlinie auch auf andere Vorhaben des TEN-V-Netzes anzuwenden, um ein breiteres harmonisiertes Konzept für Verkehrsinfrastrukturvorhaben zu ermöglichen.

Um die Verfahren effizienter und transparenter zu gestalten, benennen die Mitgliedstaaten eine Behörde, die für den Vorhabenträger als Hauptanlaufstelle fungiert und bezüglich der Einreichung von Unterlagen und anderen Informationen Hilfestellung leistet.

Für das gesamte Genehmigungsverfahren wird eine Höchstdauer von vier Jahren festgelegt. Diese Frist kann in hinreichend begründeten Fällen verlängert werden.

Zum weiteren Verfahren

Die Kommission hat den Vorschlag im Mai 2018 im Rahmen des dritten Pakets „Europa in Bewegung" vorgelegt, mit dem Mobilitätslösungen in Europa sicherer, sauberer, effizienter und besser zugänglich werden sollen. Der endgültige Text muss noch vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Abschließend wird der Text im Amtsblatt der EU veröffentlicht und kann in Kraft treten. Nach Inkrafttreten der neuen TEN-V-Richtlinie werden die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit haben, um die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.

Salzburg strebt künftige Einbindung der Schienenachse Tauern-Pyhrn/Schober ins Europäische Verkehrsnetz an

Am 5. Dezember 2019 tauschte Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf sich am Rande ihres zweitägigen Arbeitsbesuches in Brüssel zu Salzburgs Forderung für die künftige Einbindung der Schienenachse Tauern-Pyhrn/Schober ins Europäische Verkehrsnetz mit der EU-Abgeordneten Barbara Thaler aus. Zuvor hatte Landtagspräsidentin Pallauf im Zuge der Oktober-Plenartagung des Ausschusses der Regionen in Brüssel nachdrücklich unterstrichen, dass der winterfeste Ausbau auf der Tauernachse, verbunden mit der Ertüchtigung für den europäischen Personen- und Güterverkehr, für Salzburg „überfällig" ist. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, hat der Salzburger Landtag der Europäischen Kommission im Sommer 2019 die Position des Landes übermittelt.

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