„Grüner Deal“ setzt Agenda für ein klimaneutrales Europa

Europäische Kommission legt Fahrplan für Klimamaßnahmen bis 2025 vor

Am 11. Dezember 2019 wurde der „Grüne Deal“ von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen im Europäischen Parlament vorgestellt. Bei dem „Grünen Deal“  handelt es sich um ein Strategiepapier der EU-Kommission von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen für Maßnahmen, die bis 2025 in unterschiedlichen Politikbereichen gesetzt werden sollen, mit denen Europa bis 2050 klimaneutral werden kann.
Der Fahrplan im Anhang zum „Grünen Deal“ umfasst 47 Maßnahmen, die die EU-Kommission in den kommenden 24 Monaten in zehn Maßnahmenbereichen lancieren will:
  1. Klimaambitionen: Angestrebt werden insbesondere ein EU-Klimagesetz und die Prüfung der Klimaziele der EU. Außerdem soll das geltende EU-Recht (Verordnungen und Richtlinien) auf notwendigen Anpassungsbedarf geprüft werden, davon erfasst werden u. a. Emissionshandel, Landnutzung, Energieeffizienz, erneuerbare Energieträger, CO2-Normen für Fahrzeuge, Energiebesteuerung, CO2-Grenzausgleichsystem für ausgewählte Sektoren. Schließlich kündigt die EU-Kommission an, eine EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel vorlegen zu wollen.
  2. Energie: Hierfür sollen die Energie- und Klimapläne der Mitgliedstaaten zu Rate gezogen werden. Weitere betroffene Bereiche sind u.a. der Bausektor (Renovierungsbedarf) sowie eine Überprüfung der TEN-E-Verordnung, mit der der Ausbau der transeuropäischen Energieinfrastruktur geplant wird.
  3. Strukturwandel in der Wirtschaft: Die notwendigen Anpassungen in der Wirtschaft sollen durch eine EU-Industriestrategie und einen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft unterlegt werden. Außerdem sollen Rechtsvorschriften und ein Aktionsplan für Batterien in der Kreislaufwirtschaft vorgelegt werden. Die Notwendigkeit für Rechtsreformen in der Abfallwirtschaft soll geprüft werden.
  4. Verkehr und Mobilität: Nachhaltige Mobilität wird eine wichtige Rolle für den Grünen Deal erhalten. Hierfür kündigt die EU-Kommission eine EU-Strategie für nachhaltige Mobilität an. Außerdem soll der Ausbau öffentlicher Ladestationen und Tankstellen für alternative Kraftstoffe u. a. mit EU-Kofinanzierungen vorangetrieben werden. Die Kapazitäten des Schienenverkehrs und der Binnenwasserstraßen sollen gestärkt werden, für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor wird an strengere Schadstoffgrenzwerte gedacht.
  5. Landwirtschaft: Hier kommen die EU-Förderungen 2021-2027 ins Spiel. Im Zuge der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) müssen die Mitgliedstaaten nationale GAP-Strategiepläne formulieren (2021-2027). Sie sollen kompatibel sein mit der bevorstehenden EU-Strategie „Farm to Fork“ , die auf Deutsch „Vom Hof auf den Tisch“ heißen wird. Gemeinsam mit dem „Grünen Deal“ und mit den Maßnahmen für einen „Digitalen Wandel in Europa“ wird die EU-Strategie für die Land- und Forstwirtschaft „Vom Hof auf den Tisch“ zu einem der drei zentralen Vorhaben der EU-Kommission 2019-2024 werden. Die EU-Kommission kündigt an, diese Strategie im Frühjahr 2020 vorlegen zu wollen.
  6. Biodiversität: Dieser Maßnahmenblock betrifft insbesondere die Forstwirtschaft in Europa. Hier werden eine Erneuerung der EU-Biodiversitätsstrategie für den Zeitraum bis 2030, Maßnahmen zur Bekämpfung der Hauptursachen für den Artenverlust sowie die Vorlage einer neuen EU-Forststrategie und Maßnahmen zur Förderung entwaldungsfreier Wertschöpfungsketten von der EU-Kommissoin angekündigt.
  7. Null-Schadstoff-Ziel: Das „Null-Schadstoff-Ziel“ betrifft insbesondere den Einsatz von Chemikalien sowie den Null-Schadstoff-Aktionsplan für Luft, Wasser und Boden. Weiters wird die Überprüfung der Vorschriften für Industrieemissionen im „Grünen Deal“ angekündigt.
  8. Nachhaltigkeit: Sie soll als Querschnittsthema für alle Politikbereiche der EU berücksichtigt werden. Für eine kohärente Umsetzung soll das EU-Beihilferecht in den Bereichen Umweltschutz und Energie und die Ausrichtung der EU-Innovationsförderung an den Zielen des „Grünen Deals“ geprüft werden. Schließlich sollen die Ziele des „Grünen Deals“ ins Europäische Semester eingebunden werden.
  9. Die EU will globaler Vorreiter im Klimaschutz bleiben: Hierfür sollen der internationale politische Rahmen und die so genannte „Diplomatie des Grünen Deals der EU“ in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten gestärkt werden. Explizit angekündigt wird zudem eine „Grüne Agenda für den Westbalkan".
  10. Europäischer Klimapakt: Für die Bündelung aller Kräfte in der EU kündigt die EU-Kommission für das Frühjahr 2020 den „Start des Europäischen Klimapaktes“ und im Jahresverlauf 2020 den Vorschlag für ein 8. Umweltaktionsprogramm der EU an.
Die EU-Kommission stellt weiters in Aussicht, Anfang 2020 einen Investitionsplan für ein nachhaltiges Europa vorzulegen: Mindestens ein Viertel des langfristigen EU-Haushalts 2021-2027 soll für den Klimaschutz aufgewendet werden. Die Europäische Investitionsbank, Europas Klimabank, wird weitere Unterstützung leisten. Zudem kündigt die EU-Kommission an, 2020 eine grüne Finanzierungsstrategie präsentieren zu wollen, um den Privatsektor in die Finanzierung der grünen Wende einzubinden.

In ihren Schlussfolgerungen vom 12. Dezember 2019 unterstützen die im Europäischen Rat versammelten Staats- und Regierungschefs der EU das Ziel des „Grünen Deals“, die EU bis 2050 im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris klimaneutral zu machen. Der Übergang zu Klimaneutralität wird beträchtliche Chancen im Hinblick auf das Wirtschaftswachstum, neue Geschäftsmodelle und Märkte, neue Arbeitsplätze und technologische Entwicklung mit sich bringen. Der Europäische Rat hat die Mitteilung der Kommission „Der europäische Grüne Deal“ zur Kenntnis genommen und den Rat ersucht, die dafür notwendigen Schritte voranzubringen.
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