EU-Debatte zur Novelle der EU-Trinkwasserrichtlinie von 1998

Europäisches Parlament stimmt am 22. Oktober 2018 ab

Am 1. Februar 2018 hat die EU-Kommission die Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften für Trinkwasser vorgeschlagen. Damit soll die EU-Trinkwasserrichtlinie, die seit 1998 Qualitätsstandards für Wasser EU-weit festlegt, aktualisiert werden. Die Richtlinie gilt für Wasser, das dem menschlichen Gebrauch gewidmet ist. Ziel ist es, die menschliche Gesundheit vor den Auswirkungen jeglicher Verschmutzung zu schützen.
Die EU-Trinkwasserrichtlinie von 1998 verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Qualität des Trinkwassers regelmäßig zu beobachten, wobei ihnen erlaubt wird, auch höhere Qualitätsstandards vorzusehen.
Zuvor hatten 2012/13 über eine Million EU-Bürgerinnen und EU-Bürger die Europäische Bürgerinitiative „Right 2 Water – Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht!" unterzeichnet. Die Initiative forderte den Unionsgesetzgeber auf, das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung, wie von den Vereinten Nationen anerkannt, umzusetzen und die Bereitstellung von Wasser und sanitärer Grundversorgung als öffentliches Gut zu fördern (s.a. Europa Spezial Nr. 12)
Im Mai 2018 hat der Ausschuss der Regionen (AdR) seine Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission angenommen. Darin fordert der AdR ein EU-weit einheitliches Bewertungsschema für Materialien, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen, er verteidigt die genaue Beobachtung von Mikroplastik und betont, dass die EU gegen jedwede Liberalisierung der Wasserversorgung und gegen den Wettbewerb von Wassernetzwerken Einspruch erheben soll, da sauberes und gesundes Trinkwasser eine essenzielle öffentliche Dienstleistung ist.
Im Europäischen Parlament hat sich der Ausschuss für Umweltfragen am 10. September 2018 über den Entwurf für einen gemeinsamen Bericht zur Trinkwasserrichtlinie verständigt: Die EU-Abgeordneten fordern, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zum Zugang zu Wasser flexibler gestaltet werden sollten, und sie betonen, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen sollen, um den Zugang zu Trinkwasser zu verbessern, wie z.B. durch die Installation von Trinkwasserbrunnen in Städten und auf öffentlichen Plätzen, „wenn es technisch möglich und verhältnismäßig ist". Außerdem war sich der EP-Umweltausschuss einig, dass die Anzahl der vorgeschriebenen Qualitätskontrollen für Versorger von weniger als 100 Kubikmeter Wasser pro Tag von zehn Mal pro Jahr auf zwei Mal pro Jahr gesenkt werden sollte.
Dies entspricht auch dem einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Europa, Integration und Regionale Außenpolitik im Salzburger Landtag vom 12. September 2018, mit dem einstimmig gefordert wird, dass es durch eine Neufassung der Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch zu keinen Mehrkosten für Verbraucher, die staatliche Verwaltung und Wasserversorger kommen darf, und dass es zu keinen zusätzlichen, überbordenden Vorschriften und Verpflichtungen für Wasserversorger, insbesondere für kleine Wasserversorger, kommen darf.
Der endgültige Bericht des ENVI-Ausschusses im Europäischen Parlament wird als nächstes am 22. Oktober 2018 im Plenum des Europäischen Parlaments zur Abstimmung vorgelegt. Dann wird über das Mandat des EU-Parlaments zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat der EU und der Kommission abgestimmt. Das EU-Gesetzgebungsverfahren kann abgeschlossen werden, sobald der Rat und das Europäische Parlament sich über den Vorschlag der Europäischen Kommission geeinigt haben.

Den Stand des EU-Gesetzgebungsverfahrens können Sie hier einsehen:

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