Kommission legt EU-Haushaltsentwurf für 2019 vor

Brexit: Übergangsregelung für die Zeit von 30. März 2018 bis 31. Dezember 2020

Der Austritt Großbritanniens zum 30. März 2019 wird erstmals konkret im EU-Haushaltsentwurf für 2019 erwähnt, den die EU-Kommission fristgerecht für das jährliche EU-Haushaltsverfahren 2019 am 23. Mai 2018 vorgelegt hat: Vor dem Hintergrund der Übergangsregelung für das Vereinigte Königreich (vgl. Europa Spezial Nr. 15) gilt für den EK-Vorschlag zum EU-Haushalt 2019 die „Prämisse", dass das Vereinigte Königreich nach seinem Austritt am 30. März 2019 noch bis Ende 2020 denselben Beitrag wie ein Vollmitglied zum Unionshaushalt und zur Durchführung der EU-Haushaltspläne leisten wird.

Folgende Schwerpunkte sind für den EU-Haushalt 2019 geplant:
  • Forschung und Innovation, insbesondere soll die Einrichtung eines gemeinsamen Hochleistungsrechners für den EU-Raum vorangetrieben werden;
  • außerdem sollen mehr Mittel für Erasmus+ und für das Infrastrukturprogramm CEF zur Verfügung stehen;
  • die EU-Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in Regionen mit hoher Jugendarbeitslosigkeit soll weiter vorangetrieben werden;
  • die Umsetzung der regionalpolitischen Programme hat nach ersten Anlaufschwierigkeiten zu Beginn der EU-Förderperiode 2014-2020 inzwischen Fahrt aufgenommen: Sie sollen 2019 „im regulären Tempo" umgesetzt werden;
  • die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik bleibt gegenüber 2018 stabil;
  • der Bereich Sicherheit wird 2019 erneut besonders im Fokus stehen: Angestrebt wird eine Intensivierung von EU-Vorhaben, insbesondere in den Bereichen Migration und Grenzmanagement. Dazu gehören u.a. Vorhaben im Zuge einer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, ein neues Einreise-/Ausreisesystem, der Ausbau der Grenz- und Küstenwache der EU, der Aufbau einer EU-Asylagentur;
  • mit neuen Initiativen sollen 2019 u.a. der Aufbau des Europäischen Solidaritätskorps, die Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde, die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft und die Einrichtung einer gemeinsamen Kapazitätsreserve für den Zivilschutz gefördert werden.
Als nächstes beraten das Europäische Parlament (EP) und der Rat gemeinsam über den EK-Vorschlag. Im jährlichen Haushaltsverfahren der EU legt der Rat seinen Standpunkt in der Regel in den Sommermonaten fest, während das EP im Herbst zum EK-Vorschlag Stellung nimmt. Üblicherweise wird im November d.J. ein besonderer Vermittlungsausschuss einberufen, um die Standpunkte des EP und des Rates in Einklang zu bringen. Der Vermittlungsausschuss zwischen Rat und EP hat 21 Tage Zeit, um sich auf einen gemeinsamen Haushaltsplan zu einigen. Heuer läuft dieser Zeitraum vom 30. Oktober bis zum 19. November 2018.
Den aktuellen Stand des Haushaltsverfahrens 2019 dokumentiert die EU-Kommission online. © Europäische Union / EK