Recyclingziele für Siedlungsabfall und Verpackungen werden neu geregelt

Kreislaufwirtschaftspaket beschlossen

Abfallrahmenrichtlinie, Verpackungsrichtlinie, Deponierichtlinie, Altfahrzeugrichtlinie, Batterierichtlinie und Elektroschrottrichtlinie werden novelliert

Am 22. Mai 2018 hat der Rat im Rahmen des EU-Gesetzgebungsverfahrens zum gemeinsamen Kreislaufwirtschaftspaket Änderungen zu insgesamt sechs abfallrechtlichen EU-Richtlinien angenommen, mit denen die Abfallrahmenrichtlinie neu gefasst sowie die Verpackungsrichtlinie, die Deponierichtlinie, die Altfahrzeugrichtlinie, die Batterierichtlinie und die Elektroschrottrichtlinie geändert werden. Das Europäische Parlament hat den Änderungsvorschlägen bereits am 18. April 2018 seine Zustimmung erteilt. Ziel der Reform ist es, Abfall zu vermeiden und das Recycling zu stärken. Die neuen Regelungen im Überblick:

  • Recyclingziele: Ab 2025 müssen mindestens 55 % des Siedlungsabfalls recycelt werden, ab 2030 60 % und ab 2035 65 %. Die Berechnungsmethode wurde überarbeitet: Künftig soll nicht mehr die Ausgangsmenge für das Recycling, sondern das recycelte Material die Bemessungsgrundlage bilden. Nach dem EU-Kreislaufwirtschaftspaket müssen zudem bis 2025 65 % und ab 2030 70 % der Verpackungen recycelt werden, betroffen sind u.a. Getränkeverpackungen. Für Kunststoffverpackungen gilt demnächst eine verpflichtende Recyclingquote von 50 % bis 2025 und 55 % bis 2030.
  • Bioabfälle, Textilien und als gefährlich eingestufte Haushaltsabfälle: Diese müssen EU-weit ab 2024 getrennt gesammelt werden. Für Textilien und als gefährlich eingestufte Haushaltsabfälle gilt dies ab 2025.
  • Lebensmittel: Als unverbindliches Ziel wird im Kreislaufwirtschaftspaket vorgegeben, dass die Lebensmittelverschwendung bis 2030 um 25 % und bis 2030 um 50 % reduziert werden soll.

Die Recyclingziele im Überblick:

Siedlungsabfälle:

Bis 2025 Bis 2030Bis 2035
55 %60 %65 %

Verpackungsabfälle:

Bis 2025Bis 2030
Alle Verpackungen65 %70 %
Kunststoff50 %55 %
Holz25 %30 %
Eisenmetalle70 %80 %
Aluminium50 %60 %
Glas70 %75 %
Papier und Pappe/Karton75 %85 %

Die neuen Richtlinien treten 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Den Mitgliedstaaten steht dann für ihre Umsetzung eine Frist von 24 Monaten zur Verfügung.

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