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Am 22. Mai 2018 hat der Rat neue gemeinsame Regeln für die Bio-Landwirtschaft in der EU beschlossen.
Die Ziele der Neuregelung sind:
- Erleichterungen für Bio-Landwirte durch mehr Rechtsklarheit und Möglichkeiten einer weiteren Harmonisierung und Vereinfachung der Produktionsvorschriften;
- Stärkung des Konsumentenvertrauens durch bessere Kontrollmechanismen: Neu eingeführt werden u.a. Kontrollen im Einzelhandel und ein risikobasierter Ansatz bei den Kontrollen, sodass der Verwaltungsaufwand für die Betriebe generell und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sinkt;
- fairerer Wettbewerb zwischen EU-Erzeugnissen und Importen: Bei der Anerkennung privater Kontrollstellen in Drittländern wird das "Compliance-System" (vorgeschriebene Konformität) zum Regelfall;
- Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ökovorschriften auf eine breitere Palette von Produkten (z. B. Salz, Kork, Bienenwachs, Mate, Weinblätter, Palmherzen) und zusätzliche Produktionsvorschriften (z. B. für Wild, Kaninchen und Geflügel);
- Unterstützung von Kleinlandwirten durch ein neues System der Gruppenzertifizierung: Damit sollen Kosten und Verwaltungsaufwand für die Umstellung auf Bio-Produktion verringert und den Landwirten die Umstellung ihres Betriebs erleichtert werden;
- Vereinheitlichung des Vorgehens mit Blick auf Pestizide;
- schrittweise Aufhebung der Ausnahmen für die Produktion in abgetrennten Beeten in Gewächshäusern.
Die neuen EU-Vorschriften werden demnächst im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gelten dann ab 1. Jänner 2021.
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