Bio-Landwirtschaft: Neue EU-Verordnung gilt ab 1. Jänner 2021

Im Fokus der neuen Vorschriften: Erleichterungen für Bio-Landwirte, Stärkung des Konsumentenvertrauens, fairer Wettbewerb

Der Rat informiert in einem Video-Clip über die wichtigsten Ziele der neuen EU-Verordnung. © Europäische Union / Rat
Am 22. Mai 2018 hat der Rat neue gemeinsame Regeln für die Bio-Landwirtschaft in der EU beschlossen.

Die Ziele der Neuregelung sind:

  • Erleichterungen für Bio-Landwirte durch mehr Rechtsklarheit und Möglichkeiten einer weiteren Harmonisierung und Vereinfachung der Produktionsvorschriften;
  • Stärkung des Konsumentenvertrauens durch bessere Kontrollmechanismen: Neu eingeführt werden u.a. Kontrollen im Einzelhandel und ein risikobasierter Ansatz bei den Kontrollen, sodass der Verwaltungsaufwand für die Betriebe generell und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sinkt;
  • fairerer Wettbewerb zwischen EU-Erzeugnissen und Importen: Bei der Anerkennung privater Kontrollstellen in Drittländern wird das "Compliance-System" (vorgeschriebene Konformität) zum Regelfall;
  • Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ökovorschriften auf eine breitere Palette von Produkten (z. B. Salz, Kork, Bienenwachs, Mate, Weinblätter, Palmherzen) und zusätzliche Produktionsvorschriften (z. B. für Wild, Kaninchen und Geflügel);
  • Unterstützung von Kleinlandwirten durch ein neues System der Gruppenzertifizierung: Damit sollen Kosten und Verwaltungsaufwand für die Umstellung auf Bio-Produktion verringert und den Landwirten die Umstellung ihres Betriebs erleichtert werden;
  • Vereinheitlichung des Vorgehens mit Blick auf Pestizide;
  • schrittweise Aufhebung der Ausnahmen für die Produktion in abgetrennten Beeten in Gewächshäusern.

Die neuen EU-Vorschriften werden demnächst im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gelten dann ab 1. Jänner 2021.

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