EU-Kommission schlägt gemeinsame Regeln für gewerbliche Nutzung von Online-Plattformen vor

Digitaler Binnenmarkt: Online-Marktplätze für den elektronischen Geschäftsverkehr, Vertrieb und Netzwerke sollen KMU-freundlicher werden

Am 26. April 2018 hat die EU-Kommission eine EU-weit einheitliche Regelung der Vorschriften für Online-Plattformen vorgeschlagen. Mit dem Vorschlag soll die gewerbliche Nutzung von Online-Plattformen insbesondere für kleine und mittelgroße Betriebe (KMU) am EU-Binnenmarkt transparenter, einheitlicher und sicherer werden. Hintergrund der EK-Initiative ist, dass bei einer EU-weiten Umfrage zur Nutzung von Online-Plattformen 42 % der antwortenden KMU angegeben haben, Online-Marktplätze für den Verkauf ihrer Produkte und Dienstleistungen zu nutzen. Studien zeigen zudem, dass so gut wie jedes zweite europäische Unternehmen, das Online-Plattformen nutzt, dabei auf Probleme stößt. Bei Vertragsstreitigkeiten bleiben ca. 38 % dieser Probleme ungelöst, für weitere 26 % konnte eine Lösung von Streitfragen nur mit Schwierigkeiten erreicht werden. Nach Einschätzung der EK führt dies für die KMU am EU-Binnenmarkt zu direkten Verkaufseinbußen, die sich mit 1,27 bis 2,35 Milliarden EUR beziffern lassen.

Mit ihrem Vorschlag für die Einführung EU-weit gemeinsamer Rechtsvorschriften will die EK einer Fragmentierung des Digitalen Binnenmarktes der EU wie folgt entgegenwirken:

  • Mehr Transparenz: Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten müssen u.a. sicherstellen, dass ihre Geschäftsbedingungen für gewerbliche Nutzer leicht verständlich und leicht zugänglich sind. Dazu gehört auch, dass die möglichen Gründe für die Entfernung oder Sperrung eines gewerblichen Nutzers von einer Plattform im Voraus dargelegt werden. Schließlich müssen sowohl Online-Vermittlungsdienste als auch Online-Suchmaschinen allgemeine Kriterien festlegen, nach denen das Ranking von Produkten und Dienstleistungen in Suchergebnissen erfolgt.
  • Wirksamere Streitbeilegung: Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten müssen ein internes System zur Bearbeitung von Beschwerden einrichten. Um die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zu erleichtern, müssen alle Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten in ihren Geschäftsbedingungen die unabhängigen und qualifizierten Mediatoren aufführen, mit denen sie bereit sind, bei der Beilegung von Streitigkeiten in gutem Glauben zusammenzuarbeiten. Verbände, die Unternehmen vertreten, sollen das Recht haben, die neuen Vorschriften für Transparenz und Streitbeilegung im Namen der Unternehmen gerichtlich durchzusetzen.
  • Einrichtung einer EU-Beobachtungsstelle zur Überwachung der Auswirkungen der neuen Vorschriften: Sie soll aktuelle Entwicklungen, Probleme und Chancen in der digitalen Wirtschaft beobachten. Damit soll die EU-Kommission in die Lage versetzt werden, die neue Verordnung künftig gegebenenfalls rechtzeitig anzupassen. Zur Vorbereitung der EU-Beobachtungsstelle wird derzeit von der EK eine Expertengruppe eingerichtet.
In Abhängigkeit von den erzielten Fortschritten und auf Grundlage der durch die EU-Beobachtungsstelle gewonnenen Erkenntnisse würde die EU-Kommission innerhalb von drei Jahren nach In-Kraft-Treten der EU-Vorschriften prüfen, ob weitere Maßnahmen erforderlich werden könnten.

Der Vorschlag der EU-Kommission ist Gegenstand des Ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens der EU. Als nächstes beraten das EU-Parlament und der Rat über den Vorschlag der EU-Kommission.
Die Vollendung des digitalen Binnenmarktes der EU gehört zu den Prioritäten des österreichischen Ratsvorsitzes, der am 1. Juli 2018 beginnt und bis 31. Dezember 2018 dauert.

Der Stand des EU-Gesetzgebungsverfahrens wird in der Legislativen Beobachtungsstelle des Europäischen Parlaments dokumentiert. © Europäische Union / EP

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