Intelligente Grenzen: eu-LISA-Agentur soll gestärkt werden

EU-Agentur nimmt IT-Kernaufgaben im Schutz der EU-Außengrenzen wahr

Back-up-System befindet sich in Sankt Johann im Pongau

Der bulgarische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben am 24. Mai 2018 eine informelle Einigung zu dem EK-Entwurf für eine Verordnung zur Stärkung der eu-LISA-Agentur, die für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zuständig ist, erzielt.

Die eu-LISA-Agentur wurde im Jahr 2011 geschaffen und betreibt für den Schutz der EU-Außengrenzen IT-Systeme, zu denen auch das Visa-Informationssystem (VIS) und das Schengener Informationssystem (SIS) sowie Eurodac gehören. Die Agentur eu-LISA nahm am 1. Dezember 2012 ihre Kernaufgaben auf und betreibt seit dem 1. Dezember 2012 das VIS, seit Mai 2013 das SIS II und seit Juni 2013 die Eurodac-Datenbank. Sitz der Agentur ist im estnischen Tallinn; das Back-up-System befindet sich in Sankt Johann im Pongau.

Im Anschluss an die Evaluierung der Agentur 2016 sowie die jüngsten Entwicklungen in den Bereichen Migration und Sicherheit legte die Europäische Kommission am 29. Juni 2017 einen Vorschlag für ein neues rechtliches Mandat für eu-LISA vor, damit sie die aktuellen und künftigen Herausforderungen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts besser bewältigen kann.
Mit dieser Verordnung wird die Fähigkeit der Agentur, einen Beitrag zum Grenzmanagement, zur Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung und zur Migrationssteuerung in der EU zu leisten, weiter ausgebaut. Die Agentur wird auch eine zentrale Rolle bei der Implementierung der neuen IT-Architektur im Bereich Justiz und Inneres spielen. Der Verordnungsentwurf soll das Mandat der eu-LISA-Agentur stärken und überträgt ihr folgende Aufgaben:
  • Entwicklung und Betrieb neuer Systeme, wie beispielsweise des kürzlich angenommenen Einreise-/Ausreisesystems und des EU-weiten Reiseinformations- und ‑genehmigungssystems (ETIAS);
  • Leistung von Beiträgen zur Entwicklung von technischen Lösungen zur Erreichung der Interoperabilität vorbehaltlich eines Rechtsakts zur Interoperabilität, wie er derzeit geprüft wird;
  • Unterstützung der Mitgliedstaaten auf deren Antrag hin, z. B. Ad-hoc-Unterstützung zur Bewältigung der Herausforderungen in Bezug auf Migration, und Hilfe bei der Suche nach gemeinsamen Lösungen für die Umsetzung ihrer Verpflichtungen, die sich aus den Rechtsvorschriften der Union zu dezentralen Systemen im JI-Bereich ergeben;
  • eine größere Rolle in der Forschung sowie bei Pilotprojekten und Tests.
Die informelle Einigung zwischen Ratsvorsitz und EP wird als nächstes von den Mitgliedstaaten im Rat beraten. Sobald der Ratsbeschluss vorliegt, kann die Verordnung dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und anschließend dem Rat formell zur Annahme vorgelegt werden.

Der Stand des EU-Gesetzgebungsverfahrens wird in der Legislativen Beobachtungsstelle des Europäischen Parlaments dokumentiert. © Europäische Union / EP

Impressum - Europa Spezial abonnieren- Europa-Seiten des Landes