EU-Förderungen: „Vereinfachung" bleibt wichtiges Stichwort

Ausschuss der Regionen thematisiert im Dialog mit EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger Vereinfachungsbedarf für EU-Haushaltsvorschriften

Am 17. Mai 2018 haben die Vertreterinnen und Vertreter der Regionen, Städte und Gemeinden im Zuge der AdR-Plenartagung mit EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger über die Herausforderungen in der nächsten EU-Förderperiode und den Vereinfachungsbedarf bei der Verwaltung der EU-Fördermittel debattiert. Dabei wurde deutlich, dass es beim Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2021 bis 2027 nicht nur um ausreichend Geld für die Kohäsionspolitik, sondern auch um erfüllbare Verwaltungsvorschriften gehen muss, das strich Salzburgs Vertreter im Ausschuss der Regionen (AdR) Franz Schausberger in der Debatte heraus.

Vereinfachungen bleiben damit ein wichtiges Stichwort in der Debatte um den EU-Haushalt: Am 19. April 2018 hat der Rat mit dem Europäischen Parlament eine Einigung über die sogenannte „Omnibus-Verordnung" für die EU-Haushaltsordnung erzielt. Diese Verordnung ändert die geltende Haushaltsordnung, mit der ein allgemeiner Rahmen für die Haushaltsführung abgesteckt wird, sowie eine Reihe von Rechtsakten über Mehrjahresprogramme der EU für bestimmte Bereiche, darunter die Kohäsionspolitik. Das nun vorliegende Maßnahmenpaket ist Teil längerfristiger Bemühungen um eine Vereinfachung der Ausführung des EU-Haushalts bei gleichzeitiger Sicherstellung, dass die EU-Mittel weiterhin umsichtig verwaltet werden.

Die Verordnung wird vereinfachte Vorschriften für den Einsatz der unterschiedlichen Fondsarten enthalten, unabhängig davon, ob diese direkt von der Kommission, gemeinsam mit den nationalen Behörden oder indirekt von verschiedenen Organisationen und Einrichtungen verwaltet werden. Damit soll es künftig mehr Möglichkeiten geben, eine EU-Finanzierung an die Erzielung von Ergebnissen zu knüpfen, oder auf ein vorab festgelegtes Verfahren zu stützen; bisher muss jeder ausgegebene Euro einzeln verbucht werden. Liegen keine statistischen oder historischen Daten vor, so können zur Bewertung der Kosten Expertenmeinungen eingeholt werden. Der Verwaltungsaufwand soll sich so sowohl für die Begünstigten als auch für Ämter und Behörden deutlich verringern. Ermöglicht werden soll so eine stärkere Konzentration auf politische Ergebnisse. Gleichzeitig soll die Fehleranfälligkeit verringert werden. Für kleinere Begünstigte mit begrenzten Ressourcen soll zudem der Zugang zu EU-Mitteln erleichtert werden, z.B. soll Freiwilligentätigkeit als Teil ihres Beitrags zur Erfüllung der Kofinanzierungsanforderungen anerkannt werden. Schließlich soll die EU-Haushaltsordnung eindeutiger und besser lesbar werden.

Als nächstes muss das EU-Parlament die allgemeine „Omnibus-Verordnung" formell annehmen. Dies wird für die EP-Plenartagung im Juli 2018 erwartet. Sodann wird der Text dem Rat zur endgültigen Annahme unterbreitet. Voraussichtlich im Juli 2018 können die Vereinfachungen dann in Kraft treten.

Die Kommission hat ihren Vorschlag für die Omnibus-Verordnung im September 2016 vorgelegt. Im November 2017 wurden vier Rechtsakte für den Agrarbereich von der Hauptverordnung abgespalten: Diese sind am 1. Jänner 2018 in Kraft getreten (vgl. dazu Europa Spezial Nr. 8). Eine vorläufige Einigung über die wesentlichen Elemente der Omnibus-Verordnung wurde im Dezember 2017 erzielt.

Den Stand des EU-Gesetzgebungsverfahrens dokumentiert die Legistlative Beobachtungsstelle des Europäischen Parlaments. © Europäische Union / EP

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