EU-Förderungen 2021-2027 im Fokus: künftig 37 EU-Programme

EK-Entwürfe für die Architektur der künftig 37 EU-Programme werden im Mai und Juni 2018 publiziert

Die EU-Kommission hat von 29. Mai bis 1. Juni 2018 die ersten Vorschläge für die Gestaltung der EU-Förderprogramme 2021-2027 vorgelegt. © Europäische Union / EK
Nachdem die EU-Kommission (EK) am 2. Mai 2018 ihren Vorschlag für die Mittelausstattung und Aufteilung des EU-Haushaltes 2021-2027 vorgelegt hat (vgl. Europa Spezial Nr. 15), hat die EK nun die ersten Vorschläge für die Ausgestaltung der künftig insgesamt 37 EU-Förderprogramme lanciert.

Damit zeichnet sich die Ausgestaltung der EU-Förderperiode 2021-2027 zunehmend konkret ab.

Während für Erasmus+ eine deutliche Mittelaufstockung und eine Ausweitung des Programms angestrebt wird (s.a. Europa Spezial Nr. 13), wurden von EU-Kommissar Günther Oettinger bereits im Vorfeld der EK-Vorschläge zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 Kürzungen i.H.v. ca. 5-7 % für die „großen" EU-Fördertöpfe (Regionalfonds, Landwirtschaftsfonds) angekündigt.

Factsheet zum EK-Vorschlag für die Gestaltung der Regionalförderungen 2021-2027. © Europäische Union / EK
Für die Regionalförderungen schlägt die EK eine Modernisierung der Kohäsionspolitik vor. Ziel ist es, die wirtschaftliche und soziale Konvergenz voranzubringen, Regionen zu helfen, die Globalisierung zu meistern, und sie mit den geeigneten Instrumenten für ein robustes und anhaltendes Wachstum auszustatten, wobei auch künftig alle Regionen in Europa Mittel aus den Regionalfonds erhalten sollen. Ab 2021 soll es 5 (bisher 11) Investitionsprioritäten geben:
1. ein intelligenteres Europa durch Innovation, Digitalisierung, wirtschaftlichen Wandel sowie Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen;
2. ein grüneres, CO2-freies Europa, das das Übereinkommen von Paris umsetzt und in die Energiewende, in erneuerbare Energien und in die Bekämpfung des Klimawandels investiert;
3. ein stärker vernetztes Europa mit strategischen Verkehrs- und Digitalnetzen;
4. ein sozialeres Europa, das die europäische Säule sozialer Rechte umsetzt und hochwertige Arbeitsplätze, Bildung, Qualifizierung, soziale Inklusion und den gleichberechtigten Zugang zu medizinischer Versorgung fördert;
5. ein bürgernäheres Europa durch Unterstützung lokaler Entwicklungsstrategien und einer nachhaltigen Stadtentwicklung in der gesamten EU.
Wobei bei den Regionalförderungen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und aus dem Kohäsionsfonds ein besonderer Schwerpunkt auf die Politikziele 1 und 2 gelegt werden soll.

Das Factsheet zum EK-Vorschlag für Landwirtschaftsförderungen 2021-2027 ist derzeit nur auf Englisch verfügbar. © Europäische Union / EK
Für Landwirtschaftsförderungen der EU schlägt die Kommission eine Modernisierung und Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) 2021-2027 vor. Mit einem Mittelvolumen in Höhe von insgesamt 365 Milliarden EUR (EU27, 2021-2027) sollen die EK-Vorschläge zur Gestaltung der EU-Förderlandschaft im ländlichen Raum 2021-2027 dafür sorgen,
- dass die EU-Programme ihre Zukunftsorientierung beibehalten,
- dass Betriebsinhaber, Junglandwirte und ländliche Gemeinschaften weiterhin unterstützt werden und
- dass sich die Landwirtschaft in der EU insgesamt weiter in Richtung Nachhaltigkeit bewegt.

In der Pressekonferenz zur Lancierung der EK-Vorschläge am 1. Juni 2018 führte EU-Landwirtschaftskommissar Phil Hogan aus, dass die EU-Förderungen für Landwirtschaft und für den ländlichen Raum künftig 9 Politikziele verfolgen werden, davon je 3 in den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Soziales:
  • faires Einkommen; Wettbewerbsfähigkeit; faires Kräfteverhältnis in der Lebensmittelproduktionskette;
  • Klimawandel; Umweltschutz; Landschaftsschutz und Artenvielfalt;
  • Generationenwechsel; Lebensqualität im ländlichen Raum; Lebensmittel- und Gesundheitsschutz.
Die Handhabung des Programms soll u.a. auch durch den Einsatz neuer Technologien (z. B. die Verwendung von Satellitendaten) als Ersatz für Vor-Ort-Kontrollen  wesentlich vereinfacht werden. Darüber hinaus sollen 2021-2027 10 Milliarden EUR aus Mitteln des EU-Forschungsprogramms „Horizont Europa" für Forschungs- und Innovationsvorhaben in den Bereichen Ernährung, Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Biowirtschaft bereitgestellt werden. Schließich soll die Digitalisierung des ländlichen Raumes gefördert werden, z. B. durch Ausweitung des Breitbandzugangs in ländlichen Regionen.
Der EK-Vorschlag ist ausgerichtet auf eine nachhaltige Entwicklung der EU-Landwirtschaft und greift die EU-Ziele in Sachen Umwelt- und Klimaschutz auf.

Factsheet zum EK-Vorschlag für LIFE 2021-2027 © Europäische Union / EK
Für das kürzlich positiv bewertete EU-Förderprogramm LIFE, (vgl. Europa Spezial Nr. 11), das für Maßnahmen im Umwelt- und Klimaschutz steht, schlägt die EU-Kommission eine Aufstockung der Programmmittel um 60 % vor. Wie EU-Umweltkommissar Karmenu Vella am 1. Juni 2018 ausführte, erhält der LIFE-Ansatz darüber hinaus in der nächsten EU-Förderperiode zusätzliches Gewicht, da er als Querschnittsansatz („Mainstreaming") in die großen EU-Förderfonds (Regionalfonds, Kohäsionsfonds und Landwirtschaftsfonds) integriert werden soll. Den Fokus soll LIFE 2021-2027 auf saubere Energie, Naturschutz und Biodiversität sowie Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz legen. Der EK-Vorschlag sieht für das neue Programm eine einfachere und flexiblere Handhabung vor, der geographische Zugang soll ausgeweitet und erleichtert werden. LIFE 2021-2027 soll der Entwicklung und Anwendung von innovativen Lösungen für Umwelt- und Klimaprobleme dienen. Das Programm soll künftig hinreichend flexibel sein, um auf neue, kritische Prioritäten eingehen zu können, die sich während der Programmlaufzeit bis 2027 ergeben.

Factsheet zum EK-Vorschlag für den ESF Plus 2021-2027. © Europäische Union / EK
Für EU-Förderungen im Sozialbereich werden im Europäischen Sozialfonds Plus mehrere EU-Programme fusioniert: Zusammengelegt werden der Europäische Sozialfonds (ESF) und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen, das EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation und das EU-Gesundheitsprogramm. In den Mittelpunkt gestellt werden sollen insbesondere soziale Maßnahmen, die wichtige Anliegen der Bürgerinnen und Bürger aufgreifen. Hierfür wird eine engere Verknüpfung mit dem gemeinsamen Europäischen Semester vorgeschlagen. Ein Schwerpunkt soll auf die Linderung von Jugendarbeitslosigkeit und die Stärkung sozialer Inklusion gelegt werden. Die Vereinfachung von Vorschriften soll zu einem verbesserten Zugang zu EU-Fördermitteln für alle Schichten sorgen. Im Gesundheitswesen sollen insbesondere die Zusammenarbeit in der Krisenvorsorge, die Digitalisierung von Gesundheit und Pflege und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, z.B. bei seltenen und komplexen Krankheiten, über Europäische Referenznetze ausgebaut werden. Ein Praxis-Beispiel dafür ist das Salzburger Zentrum für Schmetterlingskinder, das Teil eines European Reference Network für seltene Krankheiten ist.

Factsheet zum EK-Vorschlag für Kulturförderungen 2021-2027. © Europäische Union / EK
Für den Kultur- und Kreativsektor schlägt die EK eine Aufstockung der Mittel auf 1,85 Mrd. EUR (2021-2027, EU-weit) für das Programm Kreatives Europa vor. Hauptziel ist die Förderung der europäischen Kultur als prägendes Element der europäischen Identität. Insbesondere soll die Unterstützung des europäischen Kultur- und Kreativsektors und audiovisueller Werke gestärkt werden. Nach Einschätzung der EK kann die Kultur eine positive Rolle bei der Steigerung der Elastizität und Widerstandskraft (Resilienz) der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft übernehmen. Auch im Bereich der Digitalisierung und im globalen Wettbewerb sollte der europäische Kultur- und Kreativsektor verstärkt unterstützt werden. Weiteren Handlungsbedarf sieht die EK bei grenzüberschreitenden Kulturproduktionen, für die größere Verbreitung europäischer Werke und bei der Nutzung digitaler Technologien. Zugleich sei es wichtig, die kulturelle und sprachliche Vielfalt Europas zu wahren. Eine Stärkung von Kultur und Kreativität in der EU könne dazu beitragen, die Medienfreiheit und den Meinungspluralismus in Europa für den Erhalt offener, inklusiver und kreativer Gesellschaften zu festigen.

Für den Bereich Betrugsbekämpfung schlägt die Kommission vor, die Mitgliedstaaten mit 181 Millionen EUR (EU27, 2021-2027) bei der Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen Unregelmäßigkeiten zu unterstützen. Im Rahmen des neuen Betrugsbekämpfungsprogramms der EU sollen gezielte Schulungen sowie der Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen Betrugsbekämpfungsstellen in ganz Europa finanziert werden. Der Erwerb von technischer Ausrüstung für die Aufdeckung und Untersuchung von Betrugsdelikten soll ebenfalls unterstützt und der Zugang zu sicheren Informationssystemen erleichtert werden. Das Programm im Überblick:
© Europäische Union / EK

Vorausschau auf die Termine für die nächsten EK-Vorschläge zur Gestaltung der EU-Förderprogramme 2021-2027:
Für die Umsetzung des Mehrjährigen Finanzrahmens werden für die EU-Programme so geannte Einzelverordnungen verabschiedet. Die Timeline für die Vorlage dieser Vorschläge hat die EK am 2. Mai 2018 bekannt gegeben. © Europäische Union /EK

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