Task-Force Subsidiarität tagt im Ausschuss der Regionen

Vorschläge für „Weniger, dafür effizienteres Handeln" der EU in Vorbereitung

Am 28. Mai 2018 hat der Ausschuss der Regionen in Brüssel zu einem gemeinsamen Hearing mit der Europäischen Kommission in Sachen „Subsidiarität" eingeladen. Die „Task-Force Subsidiarität" befasst sich mit dem für die Zukunft der EU wichtigen Thema der Kompetenzverteilung.

Im Fokus stehen dabei Fragen der Verhältnismäßigkeit und die Frage, wie die konkrete Gestaltung eines Europas, das "weniger, aber effizienter" gemeinsam tut, aussehen könnte. Das Hearing bot den Mitgliedern der Task-Force die Möglichkeit zum direkten Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der nationalen, regionalen und lokalen Parlamente sowie auch mit Vertreterinnen und Vertretern der europäischen Dachverbände von Städten und Gemeinden.

Der Lissabon-Vertrag, der die Regelungen für die Arbeitsweise der Europäischen Union an den aktuellen Regelungsbedarf zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen zuletzt 2009 angepasst hat, hat den nationalen Parlamenten ein Mitspracherecht in EU-Gesetzgebungsverfahren eingeräumt. Damit soll das Prinzip gestärkt werden, das hilft, Konflikte bei der Wahl der Regelungsebene für neue Rechtsvorschriften in der EU zu vermeiden. So regelt das erstmals 1992 in den EU-Verträgen verankerte „Subsidiaritätsprinzip" für die EU, dass die EU-Ebene nur dann tätig wird, wenn die Ziele der angestrebten Maßnahmen „nicht ausreichend" auf der Ebene der Mitgliedstaaten erreicht werden können, wenn also eine gemeinsame EU-weite Regelung mit Vorteilen verbunden ist bzw. bessere Wirkung entfaltet als auf der Ebene der jeweiligen Mitgliedstaaten. Auch der Salzburger Landtag kann im Rahmen des Länderbeteiligungsverfahrens so zu einem Gesetzgebungsentwurf der EU, über den er vom Bundesrat erfahren hat, eine Stellungnahme an den Bundesrat abgeben. Insbesondere die Unvereinbarkeit mit dem Subsidiaritätsprinzip kann vom Landtag beanstandet werden.

Einigkeit herrschte bei der Anhörung im Ausschuss der Regionen am 28. Mai 2018 in der Frage, dass die EU-Mechanismen effizienter gestaltet werden könnten und sollten. Konkret wurde insbesondere eine Ausdehnung des Prüfungszeitraums für die nationalen (und regionalen Parlamente) für die Prüfung neuer Gesetzesinitiativen aus Brüssel gefordert. Derzeit haben die nationalen Parlamente acht Wochen Zeit, einen Kompetenzeinwand (Subsidiaritätsunverträglichkeit) gegen einen Vorschlag der EU-Kommission fristgerecht einzubringen. Dabei obliegt es dem jeweiligen nationalen Parlament oder der jeweiligen Kammer eines nationalen Parlaments, gegebenenfalls die regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen zu konsultieren.

Problematisch für die Umsetzung sind jedoch angesichts der kurzen Frist von acht Wochen und wegen der Komplexität vieler Gesetzesinitiativen die fachlich angemessene Analyse und Bewertung sowie der enge Zeitrahmen für die innerstaatliche Beratung. Nationalratsabgeordneter Reinhold Lopatka, der Mitglied der Task-Force Subsidiarität ist, befürwortete daher eine Ausdehnung der Subsidiaritätsprüfung in den nationalen Parlamenten auf 12 Wochen als praktikable Lösung.

Weiters wurde angeregt, dass die EU-Kommission bereits im Zuge der Vorbereitung von EU-Gesetzesinitiativen deutlicher auf die Regionen zugeht. Derzeit sind die EU-Konsultationen eher breit angelegt und zum Teil gezielt auf Interessenvertretungen und Experten ausgelegt. Denkbar wäre z.B. eine verstärkte Nutzung von regionalen Konsultationen, mit denen Anregungen und Bedenken der regionalen und lokalen Ebene frühzeitig im Planungs- und Entwurfsstadium von der EU-Kommission erfasst werden könnten.

Abschließend äußerte die EU-Kommission die Hoffnung auf eine Liste konkreter Vorhaben als Ergebnis der Task-Force Subsidiarität. Es wäre gut, wenn deutlich aufgezeigt werden könnte, in welchen konkreten Bereichen es Vorteile biete, Kompetenzen von der EU-Ebene abzuziehen und auf die Ebene der Mitgliedstaaten zurückzuverlagern. Dabei mahnte die EU-Kommission auch, dass Kompetenz- und Verfahrensfragen, die innerhalb der Mitgliedstaaten angesiedelt seien, getrennt zu betrachten seien. Auch das so genannte „Gold Plating", d.h. die Verkomplizierung von EU-Recht durch innerstaatliche Umsetzungsvorschriften, könne von Brüssel aus nicht beeinflusst werden.


Die nächste Sitzung der Task-Force wird für den 21. Juni 2018 erwartet. Bis 15. Juli 2018 will die Task-Force EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker einen Bericht mit Verbesserungsvorschlägen vorlegen.

Weiterführende Informationen (derzeit nur auf Englisch verfügbar):

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