EU-Wasserpolitik: Revision der Wasserrahmenrichtlinie läuft an

Europäische Wasserkonferenz von 20. bis 21. September 2018 in Wien

Am 6. März 2018 fand auf Einladung des deutschen Städte- und Gemeindebunds im Europäischen Parlament eine Konferenz zur EU-Wasserpolitik mit Schwerpunktlegung auf die Revision der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) statt. Dies war die erste von drei geplanten Veranstaltungen. Im 2. Quartal 2018 sollen eine Veranstaltung zur Revision der Trinkwasserrichtlinie und im 2. oder 3. Quartal 2018 eine Veranstaltung zum Legislativvorschlag zur Wasserwiederverwendung folgen. Von der Europäischen Kommission waren die Generaldirektion Umwelt und das Joint Research Centre vertreten.

Im Zuge der Debatte zeichnete sich ab, dass die Wasserpolitik der EU bald wieder mehr im Rampenlicht stehen dürfte. Generell war man sich einig, dass die Wasserpolitik in der EU funktioniert und dass die EU - auch im internationalen Vergleich - gute Erfolge, z.B. im Hinblick auf die Verfügbarkeit und die nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung (beide Bereiche zählen zu den „Zielen für nachhaltige Entwicklung" der Vereinten Nationen), vorweisen kann.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert, dass unsere Gewässer ökologisch funktionsfähige Lebensräume für Tiere und Pflanzen sein müssen und gleichzeitig unterschiedliche Nutzungsansprüche der Menschen erfüllen können. Sie wurde im Jahr 2003 durch die Novelle des Wasserrechtsgesetzes 1959 (BGBl. Nr. 215/1959 i.d.g.F.) in nationales Recht überführt.

Mit der Umsetzung der WRRL in den EU-Mitgliedstaaten zeigte sich die EU-Kommission in der Fachdebatte zufrieden. Als erfolgreich bewertete sie insbesondere die in den Mitgliedstaaten erstellten Bewirtschaftungspläne. Durch ein verbessertes Reporting und Monitoring verfügt die EU-Kommission heute über mehr und bessere Daten, mit denen die Lage der Gewässer in der EU umfassender und eindeutiger bewertet werden kann.

Derzeit wird die WRRL gemeinsam mit ihren „Tochterrichtlinien" (RL 2006/118/EG zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung und RL 2008/105/EG über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik) und anderen Richtlinien, die mit der WRRL im Zusammenhang stehen, als Teil der „Better Lawmaking Agenda" der EU einem so genannten „Fitness-Check" unterzogen. Dabei wird geprüft, wie wirksam die Richtlinien sind und wie gut die Vorschriften zusammenspielen (Kohärenz und Effizienz).

Für Sommer 2018 stellte die EU-Kommission eine EU-weite Konsultation zum Thema Wasser in Aussicht. Erste Ergebnisse der Konsultation sollen dann in die EU-weite Wasserkonferenz einfließen, die von der EK gemeinsam mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus im Rahmen der Ratspräsidentschaft Österreichs am 20. und 21. September 2018 in Wien ausgerichtet  wird.
Anmeldungen und Informationen zur Europäischen Wasserkonferenz sind auf den Internetseiten des BMNT verfügbar. © EK / BMNT
Im Rahmen des Fitness-Checks wird auch die Auswertung von Berichten von verwandten Politikbereichen (Meeresstrategierahmenrichtlinie, Abwasserrichtlinie, Nitratrichtlinie) eingearbeitet, die die EU-Kommission zur Datensammlung und Folgenabschätzung nutzen will. Der Abschluss dieses Fitness-Checks soll im 3. Quartal 2019 erfolgen.

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