Kongress und AdR bauen Zusammenarbeit aus: Regionen, Städte und Gemeinden kooperieren europaweit

Salzburgs Zweite Landtagspräsidentin Gudrun Mosler-Törnström ist Präsidentin des Kongresses im Europarat bis November 2018

Der Ausschuss der Regionen (AdR) der Europäischen Union hat im Europarat mit dem Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (Kongress) eine Schwesterinstitution, die in Straßburg als Organ der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dient. Der Kongress kann Entschließungen und Empfehlungen an die Parlamentarische Versammlung und an das Ministerkomitee richten, hat also - ähnlich dem Ausschuss der Regionen der EU - beratenden Charakter. Darüber hinaus ist der Kongress eine Monitoring-Einrichtung, der die Einhaltung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung durch die Mitgliedstaaten überwacht. Österreich hat, wie alle 47 Europaratsmitglieder, diese Charta ratifiziert. Die nächste Monitoring-Mission des Kongresses in Österreich ist 2019 vorgesehen (der letzte Bericht zu Österreich datiert von 2011).  Der Kongress beobachtet weiters  Kommunal- und Regionalwahlen und organisiert Kooperationsaktivitäten für Bürgermeister, Gemeindevertreter sowie Regionalpolitiker zu den Themen Leadership, Korruptionsvorbeugung, Finanzplandung, Gleichstellung der Geschlechter usw.

Die beiden europäischen Regionalversammlungen, der AdR in der EU und der Kongress im Europarat, bündeln ihr Know-how aus Regionen, Städten und Gemeinden z.B. im Rahmen einer Task Force für ein gemeinsames Vorgehen zur Entwicklung demokratischer Strukturen in der Ukraine. Im Zentrum steht dabei das Monitoring für die Umsetzung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung und die Umsetzung von Reformen für eine Stärkung demokratischer Strukturen auf lokaler und regionaler Ebene in dem EU-Nachbarstaat. Generalsekretär des Kongresses ist der Salzburger Andreas Kiefer.

Präsidentin des Kongresses ist bis November 2018 Salzburgs Zweite Landtagspräsidentin Gudrun Mosler-Törnström. Sie wird in der kommenden Woche die 34. Plenartagung des Kongresses leiten, auf deren Tagesordnung am 26. und 27. März 2018 auch ein Dialog mit dem Präsidenten des Ausschusses der Regionen steht. Die beiden Regionalversammlungen kooperieren regelmäßig und wollen in der bevorstehenden 34. Plenartagung des Kongresses ihre Zusammenarbeit erneuern und bestärken.
Weiterführende Informationen zur Arbeit des Kongresses. © Europarat / KGRE

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