Zukunft des EU-Haushalts: Kommt eine Neugestaltung der EU-Förderungen für den ländlichen Raum ab 2021?

Meinungsaustausch im Ausschuss der Regionen mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament

Am 19. März 2018 tauschten sich die Vertreterinnen und Vertreter der Regionen im Ausschuss der Regionen (AdR) gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission (EK) und des Europäischen Parlaments (EP) über die Zukunft der EU-Förderungen für den ländlichen Raum (ELER) aus. Die AdR-Konferenz wurde von der AdR-Fachkommission für natürliche Ressourcen (FK NAT) ausgerichtet und fällt in die aktuell laufende Vorbereitungsphase für die EK-Vorschläge für die neue EU-Förderperiode, die am 1. Jänner 2021 startet.

Im Zentrum der Konferenz stand die Frage, wie die ländlichen Gebiete in Zukunft in die Förderpolitiken der EU eingebunden werden sollten.

Die Grundzüge einer künftigen Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU hatte die Europäische Kommission vorab Ende November 2017 im Rahmen ihrer Mitteilung „Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft" (KOM(2017) 713) dargelegt. Darin schlägt sie insbesondere ein neues Umsetzungsmodell vor, bei dem die Mitgliedstaaten mehr Mitsprache über die Verwendung der EU-Mittel daheim erhalten sollen. Im Zuge der allseits geforderten Vereinfachung und Straffung des Verwaltungsaufwands schlägt die EU-Kommission vor, die Ausgabenkontrolle (Auditing) zu straffen: So könnten Mitgliedstaaten verantwortlich an die EU-Kommission berichten. Hier sieht die EK eine gute Chance, mehr Subsidiarität in der Umsetzung der GAP walten zu lassen. Voraussetzung dafür seien jedoch entsprechende Verwaltungskapazitäten in den einzelnen Mitgliedstaaten und die Möglichkeit, das gemeinsame elektronische Berichtssystem mit der EK effizient zu nutzen. Der EK-Vertreter rief in Erinnerung, dass die Vereinfachungsbestrebungen aus Brüssel nicht durch zusätzliche Verwaltungsvorschriften daheim (so genanntens „Gold Plating") konterkariert werden dürften, wenn eine effektive Vereinfachung der GAP greifen soll.

Für den EU-Förderzeitraum ab 2021 wurden zudem neue Förderprioritäten für den ländlichen Raum in Aussicht gestellt. Gedacht werde insbesondere an die Bereiche Bioökonomie und Breitband im ländlichen Raum. Beispielhaft für Regionen in Frankreich, Irland, Spanien und Slowenien wurde von mehreren Seiten insbesondere das Problem der Landflucht angesprochen. In Richtung der EK wurde darauf gedrängt, dass der ländliche Raum nicht allein als Hinterland großer Ballungsräume betrachtet werden sollte. Vielmehr sei es wichtig, die junge Generation am Land zu halten. Dafür bieten die Förderungen aus dem ELER und der LEADER-Ansatz ein gutes und erfolgreiches Instrument. Wichtig seien auch die EU-Förderungen für Junglandwirte und für Start-ups in ländlichen Gebieten.

Vor diesem Hintergrund wurde von den Regionalvertreterinnen und –vertretern eine integrierte Entwicklung der ländlichen Gebiete in der EU gefordert. Für den effizienten Einsatz der EU-Mittel aus den unterschiedlichen Fördertöpfen wurde ein fondsübergreifender Fördertopf für die Entwicklung des ländlichen Raums angeregt. Unter Hinweis auf den Entwicklungsrückstand zwischen städtischen und ländlichen Gebieten wurde u.a. gefordert, die Regeln für die Funktionsweise der Strukturfonds durch den gemeinsamen strategischen Rahmen weiter zu harmonisieren, um die Planung und Durchführung der Entwicklung des ländlichen Raums zu erleichtern sowie integrierte und regionale Ansätze zu fördern. Im Zuge der Konferenz wurde dafür die Einführung einer „fondsübergreifenden" Förderung für die Entwicklung des ländlichen Raums angeregt. Während die Vertreter der Europäischen Kommission (Landwirtschaft, Regionalpolitik und Beschäftigung) zurückhaltend auf diese Anregung reagierten, war von Seiten des Europäischen Parlaments, vertreten durch den EU-Abgeordneten und Experten für ländliche Entwicklung Franc Bogovič (EVP, Slowenien), Zustimmung für den fondsübergreifenden Ansatz zu hören. Dieser biete neue Möglichkeiten, das Ziel des territorialen Zusammenhalts, das 2008 im Vertrag von Lissabon festgeschrieben worden ist, besser umzusetzen als bisher.

Ihre Vorschläge für die notwendigen EU-Gesetzesgrundlagen für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (2021-2027, hat die EK für den 2. Mai 2018 (Gemeinsamer Strategischer Rahmen) und für den 29. Mai 2018 (Einzelverordnungen für die EU-Förderprogramme) angekündigt. Die Vorschläge werden daraufhin im Europäischen Parlament und im Rat im Zuge des Ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens der EU gemeinsam beraten.

Die Debatte der Konferenz und die Konferenzunterlagen werden auf der AdR-Seite auch nachträglich zur Verfügung gestellt. © Europäische Union / AdR

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