PESCO: 23 EU-Mitgliedstaaten vereinbaren strukturierte Zusammen-arbeit in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Am 13. November 2017 haben die Ministerinnen und Minister von 23 Mitgliedstaaten (darunter Österreich) eine gemeinsame Mitteilung über die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (kurz PESCO) unterzeichnet und sie an die Hohe Vertreterin der EU Frederica Mogherini und den Rat, der das EU-Gremium der 28 EU-Mitgliedstaaten ist, übergeben.

Die Möglichkeit der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik PESCO ist durch den Vertrag von Lissabon eingeführt worden. Danach können eine Reihe von Mitgliedstaaten der EU im Bereich Sicherheit und Verteidigung enger zusammenarbeiten. Dieser ständige Rahmen für die Zusammenarbeit im Bereich Verteidigung ermöglicht es den Mitgliedstaaten, die dazu bereit und in der Lage sind, Verteidigungsfähigkeiten gemeinsam zu entwickeln, in gemeinsame Projekte zu investieren oder die operative Einsatzbereitschaft zu verbessern und den Beitrag ihrer Streitkräfte auszuweiten.

Die Europäische Kommission hatte in ihrem Reflexionspapier zur Zukunft der europäischen Verteidigung (vgl. dazu Europa Spezial Nr. 2) das Potenzial des gemeinsamen Handelns der EU-Mitgliedstaaten in Bereichen mit Relevanz für die Europäische Verteidigung umrissen. Hohe Synergieeffekte erwartet die EK insbesondere bei einer Koordinierung der Beschaffungswesen der Mitgliedstaaten, bei Kapazitätsaufbaumissionen, bei Krisenbewältigungsoperationen oder auch durch einen verstärkten Austausch nachrichtendienstlicher Erkenntnisse. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO macht nach Aussagen von der Hohen Vertreterin der EU Frederica Mogherini anlässlich der Bekanntgabe der PESCO-Vereinbarung von 23 EU-Mitgliedstaaten sehr gute Fortschritte.

Folgende Mitgliedstaaten haben die gemeinsame Mitteilung unterzeichnet: Österreich, Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Kroatien, Zypern, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Spanien und Schweden. Andere Mitgliedstaaten können zu einem späteren Zeitpunkt beitreten.

Die gemeinsame Mitteilung ist der erste förmliche Schritt zur Begründung der PESCO. Sie enthält Folgendes:
  • die Grundsätze der PESCO, wobei insbesondere darauf hingewiesen wird, dass die PESCO ein ehrgeiziger, verbindlicher und inklusiver europäischer Rechtsrahmen für Investitionen in die Sicherheit und Verteidigung des Gebiets der EU sowie deren Bürgerinnen und Bürger ist;
  • die Liste verbindlicher gemeinsamer Verpflichtungen, die die betroffenen Mitgliedstaaten eingehen wollen, einschließlich einer regelmäßigen realen Aufstockung der Verteidigungshaushalte der an der PESCO mitwirkenden Mitgliedstaaten, um die vereinbarten Ziele zu erreichen;
  • Vorschläge für die Steuerung der PESCO, mit einer übergeordneten Ebene zur Gewährleistung der Kohärenz der PESCO und der mit ihr verfolgten Ziele, ergänzt durch spezifische Steuerungsverfahren auf Projektebene.
Der Rat, der das gesetzgebende EU-Gremium der 28 EU-Mitgliedstaaten ist, muss nun einen Beschluss über die Begründung der PESCO fassen. Dafür ist die so genannte verstärkte qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten notwendig (72 % der Mitglieder des Rates, die zugleich 65 % der Mitgliedstaaten ausmachen). Ein entsprechender Beschluss wurde am 11. Dezember 2017 im Rat formell gefasst.

Eine erste Liste von im Rahmen der PESCO durchzuführenden Projekten sollte von den teilnehmenden Mitgliedstaaten vereinbart werden, sobald die PESCO-Gründung formell abgeschlossen wurde. Diese Projekte könnten sich auf Bereiche wie Ausbildung, Aufbau gemeinsamen Know-hows und operative Einsatzbereitschaft auf dem Gebiet der Verteidigung erstrecken.

vorheriger Artikel / nächster Artikel

Impressum - Europa Spezial abonnieren- Europa-Seiten des Landes