Sprachförderung und Interkulturalität

In diesem Bereich finden Sie alle Informationen zum Thema Sprachbildung, Sprachförderung und Interkulturalität.

​Sprachbildung gehört zu den Grundlagen einer jeden Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtung und ist im Bildungsrahmenplan und im Salzburger Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz 2019 verankert. Für jene Kinder die zusätzliche Unterstützung im Bereich Sprachbildung benötigen, besteht die Möglichkeit, in den KBBE ein Sprachförderprojekt zu starten. Bei Fragen zu Sprachförderprojekten wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachberatung oder an die Sprachmultiplikator*innen. 

Kontakt: Team Frühe Sprachförderung


Sprachförderung 2022/23 bis 2026/27
BESK (Beobachtungsbogen zur Erfassung der Sprachkompetenz)
Eine Sprachstandsfeststellung hat für jedes Kind zumindest einmal anhand einer BESK Beobachtung zu erfolgen, die genauen Informationen entnehmen Sie bitte dem Handbuch, bzw. dem Informationsschreiben zur Sprachstandsfesttellung.
Video-Dolmetsch-Angebot

Ab April 2024 steht das Video-Dolmetsch-Angebot wieder allen Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen im Land Salzburg kostenfrei zur Verfügung  und soll Ihnen als Unterstützung und Erleichterung bei Entwicklungsgesprächen, oder bei Erstgesprächen dienen und einen Beitrag zur Qualitätsverbesserung darstellen, da so der Austausch mit allen Erziehungsberechtigten vereinfacht wird.

Das Video-Dolmetsch-Angebot kann an Werktagen, in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, gebucht werden. Je nach benötigter Sprache kann es unter Umständen zu kurzen Wartezeiten kommen.

Jene KBBE die das Angebot noch nie genutzt haben, müssen sich unter bildung@savd.at anmelden und registrieren. Bereits angemeldete KBBE können ohne weitere Aktionen wieder Dolmetschungen buchen und durchführen.
Es wird ersucht, Buchungen vorab mit den Erziehungsberechtigten zu vereinbaren, damit keine kostenpflichtigen Stornierungen entstehen. Des Weiteren sollten auch die Inhalte des Gesprächs gut vorbereitet werden, damit die Zeit bei den Video-Dolmetschungen so effektiv als möglich genutzt werden kann.
Im Falle von Stornierungen, oder nicht vereinbarungskonformer Nutzung, können die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden.