Salzburg privat

Aktion erfolgreich abgeschlossen

Alte Filme sind wichtige historische Dokumente. Über 1.700 Salzburgerinnen und Salzburger folgten dem Suchaufruf und brachten im Jahr 2017 private Aufnahmen auf Schmalfilmen und helfen so mit, Alltagskultur wiederzuentdecken und zu erhalten. Die wertvollen Filmaufnahmen wurden und werden digitalisiert. Einbringer und Einbringerinnen erhielten bzw. erhalten die digitalisierten Filme kostenlos auf DVD zurück.

Wenn Sie jetzt noch Filme abgeben möchten, wenden Sie sich direkt an:

Filmarchiv Austria
Obere Augartenstraße 1e
1020 Wien
Telefon: +43 1 216 13 00
E-Mail: salzburg@filmarchiv.at
http://filmarchiv.at/kontakt/

Optionen zum Verbleib Ihres Filmmaterials

  • Schenkung
    Bei dieser Variante schenken Sie dem Filmarchiv Austria Ihr Material und erhalten alle Filme kostenfrei in digitalisierter Form als DVD zurück. Falls erforderlich, restaurieren das Filmarchiv Austria Ihre Filme und haltet sie außerdem in künftigen digitalen Speichersystemen verfügbar. Ihr originales Filmmaterial wird im Filmarchiv Austria unter optimalen klimatischen Bedingungen eingelagert.
  • Leihgabe
    Wenn Sie sich für eine Leihgabe entscheiden, erhalten Sie Teile Ihrer Filme ebenfalls kostenfrei in digitalisierter Form als DVD zurück. In diesem Fall entscheidet das Filmarchiv Austria, welche Filme digitalisiert werden. Die Originale werden im Filmarchiv Austria bis zur Rückforderung durch Sie eingelagert.

Folgeprojekte

Die wertvollen historischen Filmdokumente sollen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Sie werden Gegenstand wissenschaftlicher Forschung und können die Grundlage für Vortragsreihen und Symposien, Ausstellungen und Publikationen und eine DVD-Edition bilden. Selbstverständlich können Sie jederzeit die Veröffentlichung Ihrer Filme oder Teile davon untersagen. 

 

Häufig gestellte Fragen

  • Wann wird die DVD mit meinen Filmen fertig sein?
    Aufgrund der hohen Anzahl an eingebrachten Filmen wird es voraussichtlich bis Ende 2018 dauern, bis alle Filme digitalisiert sind. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge der Registrierung/Abgabe nach ID-Nummer.
  • Kann ich zusätzliche DVDs bestellen?
    Ja, gegen Bezahlung.
  • In welchem Format sind die Dateien auf den DVDs?
    Sie erhalten eine Video-DVD, mit TV und PC mit DVD-Spieler abspielbar.
  • Verliere ich mit der Schenkung/Einmeldung des Filmmaterials an das Filmarchiv Austria meine Urheber- oder sonstigen Rechte?
    Nein. Die Schenkung betrifft ausschließlich das Filmmaterial. Die dafür übermittelten Digitalisate stellen bloße Vervielfältigungsstücke dar, die vom Filmarchiv Austria sowie vom Land Salzburg vereinbarungsgemäß verwendet werden dürfen.
  • Kann ich die Veröffentlichung/öffentliche Aufführung meiner Filme untersagen?
    Ja. Sie können jederzeit die Veröffentlichung/öffentliche Aufführung der digitalisierten Filme oder Teile davon aus berechtigten Gründen untersagen. Wir ersuchen in diesem Fall um schriftliche Mitteilung an das Filmarchiv Austria, 1020 Wien, Obere Augartenstraße 1, augarten@filmarchiv.at.
  • Können abgebildete Personen die Veröffentlichung/öffentliche Aufführung untersagen?
    Ja. Abgebildete Personen können, wenn sie erkennbar sind, jederzeit die Veröffentlichung/öffentliche Aufführung der Digitalisate verhindern, wenn sie berechtigte Gründe dafür anführen können. Auch in diesem Fall ist eine schriftliche Mitteilung erbeten: Filmarchiv Austria, 1020 Wien, Obere Augartenstraße 1, augarten@filmarchiv.at.
  • Wer ist Urheber/Urheberin des Filmmaterials?
    Urheber/Urheberin ist immer jene Person, die das Filmmaterial gemacht hat.
  • Welche Rechte hat der Urheber/die Urheberin?
    Der Urheber/Die Urheberin hat vereinfacht gesagt, das alleinige Recht zu entscheiden, was mit seinen/ihren Filmen geschieht.
  • Welche Rechte haben abgebildete Personen?
    Zur Veröffentlichung dürfen berechtigte Interessen der Abgebildeten nicht verletzt werden (sogenanntes Recht am eigenen Bild).
  • Gilt für das Filmmaterial österreichisches Urheberrecht?
    Der Schutz nach dem österreichischen Urheberrecht kommen in erster Linie sämtlichen Urhebern/Urheberinnen zu Gute, die die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-/EWR-Staates haben.