Für die Förderung für Medien sowie Einrichtung und Ausstattung ist die Einreichfrist der 31. März des laufenden Jahres. Ansuchen für Projekte und Maßnahmen für Sprach- und Leseförderung können grundsätzlich ganzjährig gestellt werden.
Förderung für Medien sowie Einrichtung und Ausstattung
Grundlage für die Höhe der Förderung für Medien ist ein Punktesystem, das aus verschiedenen Parametern besteht.
Die Kriterien orientieren sich an den
Förderrichtlinien des Bundes.
Projekt zum Thema Basisbildung
Ziel: Bibliotheksbesucher/innen werden für das Thema Basisbildung sensibilisiert – das Thema wird einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Mehr Infos
hier.
Förderung von 200,- Euro für den Ankauf von Büchern in leichter Sprache, ist im Förderansuchen integriert.
Das Pilotprojekt Jugendliche und Bibliotheken von 2023 wird fortgesetzt.
Förderung von eigenem Ankaufsbudget für Jugendliche → 300 Euro, ist im Förderansuchen Integriert
Bestand muss von Jugendlichen von 12 bis 18 Jahren ausgewählt werden
Feedback der Bibliothek, wie das Projekt umgesetzt wurde
- Förderung für Einrichtung und Ausstattung
Das Land Salzburg fördert die Errichtung bzw. Einrichtung moderner, funktional ausgestatteter Bibliotheken. Gefördert werden insbesondere Neubauten, Erweiterungen und Umgestaltungen. Das Konzept muss vorher mit dem Fördergeber abgesprochen werden. Barrierefreiheit ist Voraussetzung.
Projektförderung
Gefördert werden Veranstaltungen/Projekte, die zur Profilstärkung und Sichtbarmachung der Bibliothek beitragen. Kooperationen mit anderen Einrichtungen sind erwünscht.
Die Förderobergrenze beträgt 4.000 Euro pro Vorhaben.
Sprach- und Leseförderung in Öffentlichen Bibliotheken
Das Land Salzburg unterstützt im Rahmen der Aktionslinie „Leseland Salzburg“ Öffentliche Bibliotheken in der Umsetzung kreativer Ideen und Projekte zur Leseförderung bis zu einer Höhe von 300 Euro im Jahr.