Förderung Öffentliche Bibliotheken

Für die Förderung für Medien sowie Einrichtung und Ausstattung ist die Einreichfrist der 31. März des laufenden Jahres. Ansuchen für Projekte und Maßnahmen für Sprach- und Leseförderung können grundsätzlich ganzjährig gestellt werden.

Förderung für Medien sowie Einrichtung und Ausstattung
  • Förderung für Medien
Grundlage für die Höhe der Förderung für Medien ist ein Punktesystem, das aus verschiedenen Parametern besteht.
Die Kriterien orientieren sich an den Förderrichtlinien des Bundes.

Das Pilotprojekt Jugendliche und Bibliotheken von 2023 wird fortgesetzt.
Förderung von eigenem Ankaufsbudget für Jugendliche → 300 Euro, ist in das Förderansuchen Integriert
Bestand muss von Jugendlichen von 12 bis 18 Jahren ausgewählt werden
Bestätigung der Jugendlichen, dass sie die Medien selbstständig ausgesucht haben und Feedback der Bibliothek am Ende

  • Förderung für Einrichtung und Ausstattung

Das Land Salzburg fördert die Errichtung bzw. Einrichtung moderner, funktional ausgestatteter Bibliotheken. Gefördert werden insbesondere Neubauten, Erweiterungen und Umgestaltungen. Das Konzept muss vorher mit dem Fördergeber abgesprochen werden. Barrierefreiheit ist Voraussetzung.

Projektförderung

Gefördert werden Veranstaltungen/Projekte, die zur Profilstärkung und Sichtbarmachung der Bibliothek beitragen. Kooperationen mit anderen Einrichtungen sind erwünscht.

Die Förderobergrenze beträgt 4.000 Euro pro Vorhaben.

Sprach- und Leseförderung in Öffentlichen Bibliotheken
Das Land Salzburg unterstützt im Rahmen der Aktionslinie „Leseland Salzburg“ Öffentliche Bibliotheken in der Umsetzung kreativer Ideen und Projekte zur Leseförderung bis zu einer Höhe von 300 Euro im Jahr.