Landesplanung

Landesentwicklungsprogramm

Als Landesplanung im engeren Sinne gelten im Land Salzburg die Planungsaufgaben, für die das Land allein zuständig ist. Dies ist seit 1.1.2018 nur mehr das Landesentwicklungsprogramm.

Das Landesentwicklungsprogramm konkretisiert die allgemein gehaltenen Raumordnungsziele und -grundsätze im Raumordnungsgesetz als Leitlinien der Landesplanung, gliedert das Land in Gebiete unterschiedlicher Siedlungsstruktur (Zentralraum, Ländlicher Raum, Zentrale Orte, Entwicklungs- und Hauptverkehrsachsen) und legt aufbauend auf einem Strukturmodell die Handlungsfelder und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Siedlungs- und Freiraumstruktur fest. Eine wesentliche Aufgabe des Landesentwicklungsprogramms ist die Abgrenzung der Planungsregionen, aus denen die Regionalverbänden gebildet werden.

Die Sachprogramme nach dem ROG 2009 in der Fassung vor der ROG-Novelle 2017 sind ergänzende Teile des Landesentwicklungsprogramms, die für bestimmte raumbezogene Sachbereiche (z.B. Siedlungsentwicklung und Betriebsstandorte, Golfanlagen, Verkehrs-Infrastrukturkorridore) als Vorgaben in Form von Leitlinien sowie Richt- und Grenzwerte erlassen wurden. Diese raumbezogenen Ziele und Maßnahmen bilden eine wichtige Grundlage für die Umsetzung landespolitischer Zielvorstellungen auf der regionalen und kommunalen Ebene. Nach der ROG-Novelle 2017 können die vor dem 1.1.2018 begonnenen Sachprogramme nach der alten Rechtslage fertiggestellt werden und gelten zusammen mit den bestehenden so lange weiter, bis sie in das Landesentwicklungsprogramm übergeführt wurden.


Verbindlich erklärte Entwicklungsprogramme des Landes:


Landesentwicklungsprogramm 2022 (LGBl. Nr. 104/2022)