Inhalt
Seit 1967 regelt neben den übrigen Rechtsvorschriften ein eigenes Landesgesetz, das Salzburger Altstadterhaltungsgesetz, als "lex spezialis" mit Bestimmungen und rechtlichen Vorschriften das Baugeschehen in der Salzburger Altstadt (Schutzzonen I und II).
Das Gesetz wurde wiederholt den Erfahrungen entsprechend weiterentwickelt. Die wesentlichsten Novellierungen waren 1980, unter anderem mit der Ausweitung des Schutzes auf das Gebäudeinnere, der Förderung der Wohnnutzung (Umwidmungsverbot) und der Einbeziehung der Freiflächen, sowie 1995 mit der Ausweitung des Schutzgebietes auf die dem mittelalterlichen Stadtkern angrenzenden Gründerzeitgebiete (Schutzzone II).
Das Salzburger Altstadterhaltungsgesetz war das erste Gesetz seiner Art in Österreich und beispielgebend: Es folgte Wien mit der Altstadterhaltungsnovelle zur Bauordnung, die Steiermark mit dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz, die Länder Salzburg, Tirol, Steiermark, Kärnten und Oberösterreich mit Ortsbildschutzgesetzen.
Die Zielsetzung ist in der Präambel des Gesetzes formuliert und beschränkt sich nicht nur auf konservatorische Maßnahmen zur Erhaltung des kulturellen Erbes, sondern hat auch mit der Entfaltung der vielfältigen urbanen Funktionen im Lebensraum der Stadt die Stadtentwicklung zum Inhalt.
| | Karte der Schutzzonen in Salzburg nach dem Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980 |