Kälbertransporte auf Langstrecken

Fragen und Antworten

  
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Der beste Tiertransport ist der, der nicht stattfindet. Jeder und jede kann einen kleinen Beitrag leisten und mithelfen, indem in der Region produziertes Fleisch konsumiert wird. Ansonsten gilt: So wenig wie möglich – so kurz wie möglich – so gut wie möglich.
  

Seit 2007 gilt eine EU-Verordnung  über den Schutz von Tieren beim Transport. Sie ist in allen europäischen Mitgliedsstaaten direkt anzuwenden. Eine Veränderung dieser Bestimmungen bei internationalen Transporten ist nur auf europäischer Ebene möglich. Bezeichnung der Verordnung: VO (EG) 1/2005. Für Transporte in und aus Österreich ist ebenfalls unser Tiertransportgesetz BGBl. I Nr. 54/2007 gültig.

  
Transportwege ab acht Stunden gelten als Langstrecke. Kälber müssen mindestens drei Wochen alt und transportfähig sein. Das bedeutet etwa: keine erkennbaren Verletzungen oder Krankheiten, kräftig genug für das Be- und Entladen.
  
Ab der vollendeten dritten Lebenswoche, mehr als acht Stunden. Nach neun Stunden ist mindestens eine Stunde Ruhepause nötig. In dieser Zeit müssen die Tiere getränkt und nötigenfalls gefüttert werden. Dann folgt wiederum eine Etappe von bis zu neun Stunden. Nach dem Entladen werden die Tiere ebenfalls getränkt und gefüttert und haben dann eine Ruhezeit von 24 Stunden. Wenn der Bestimmungsort binnen zwei Stunden erreichbar ist, darf der Transport zusätzlich bis zu zwei Stunden verlängert werden. Nach Eintreffen am Bestimmungsort müssen die Tiere dann 48 Stunden rasten können. Während der Beförderung und unabhängig davon, ob das Transportmittel steht oder fährt, müssen für alle Tiere innerhalb des Transportmittels Temperaturen zwischen fünf und 30 Grad Celsius gehalten werden (Toleranz plus/minus fünf Grad).
  
Die Tiere müssen auf Transportfähigkeit untersucht werden. Das Fahrzeug muss für den Transport geeignet und zugelassen sein sowie über ein Mindestplatzangebot und Trennwände verfügen. Lüftungssystem und der Tränker müssen überprüft werden. Für ausreichend und geeignete Futter‐ und Tränkwasservorräte ist je nach Zahl und Art der transportierten Tiere zu sorgen. Es müssen realistische Transportzeiten gewählt werden. Jeder Langstreckentransport wird einzeln abgefertigt. Somit ist eine lückenlose Prüfung durch Amtsorgane gewährleistet. Die Salzburger Amtstierärzte sind für das gesamte Bundesland zuständig. In anderen Bundesländern bzw. im Ausland sind die dortigen Organe für allfällige Kontrollen verantwortlich.
  
Tiertransportinspektoren kontrollieren die durch Salzburg führenden Tiertransporte ohne vorherige Ankündigung und im Rahmen von Schwerpunktkontrollen im jeweiligen Bundesland.