Maßnahmen zur Waldbrandprävention (M6)

Warum wird gefördert?

Vorbeugung von Waldbränden durch Präventionsmaßnahmen, Reduktion von Kosten der Waldbrandbekämpfung.

Vorbeugung von Folgerisiken durch Erosion, Lawinen, Hochwasser, Steinschlag und Schädlingskalamitäten.

Generelle Vorsorge für ein klimabedingt steigendes Waldbrandrisiko im Alpenraum.

Schutz des Siedlungs- und Wirtschaftsraums gegen das Übergreifen von Waldbränden.

Wer wird gefördert?

Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe gemäß 1.4.6 der Sonderrichtlinie

Sonstige Förderungswerber gemäß 1.4.7 der Sonderrichtlinie:

  • Waldbesitzervereinigungen
  • Agrargemeinschaften
  • Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände
  • Körperschaften öffentlichen Rechts
  • Vereine
  • Forschungseinrichtungen, sofern sie nicht dem Beihilferecht unterliegen

Zusammenschlüsse der o.a. Förderungswerber

 

Für die Einreichung des Antrages ist die Angabe einer Betriebs- oder Klientennummer erforderlich. Sollten Sie über keine Betriebs- oder Klientennummer verfügen, gilt:

  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben. Diese erhalten Sie über die zuständige Bezirksbauernkammer von der Statistik Austria. Sobald Sie Ihre Betriebsnummer von der Statistik Austria erhalten haben, müssen Sie sich bei der Agrarmarkt Austria (AMA) mit dem Formular „Bewirtschafterwechsel" über die zuständige Bezirksbauernkammer unter Angabe Ihrer LFBIS-Nummer registrieren.
  • Nichtland- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Klientennummer anzugeben. Zur Beantragung füllen Sie bitte dieses Formular Erstzuweisung einer Klientennummer vollständig aus und senden das Formular anschließend bitte an std@ama.gv.at. Die Klientennummer wird Ihnen im Anschluss per Email übermittelt.


Ihre zuständige Bezirksbauernkammer ist Ihnen gegebenenfalls gerne behilflich.


Was wird gefördert?

  • Nationale Waldbrand-Risikobewertung (inkl. Datenbank, Geodatenportal), Monitoringprogramme (nach den europäischen Standards EFFIS/JRC) und Frühwarnsysteme. - Abwicklung über den Bund
  • Präventive Waldbehandlung in Waldbrand-Risikogebieten durch örtliche vorbeugende Aktionen kleineren Ausmaßes gegen Brände oder sonstige natürliche Gefahren.
  • Anpassung und Einrichtung einer vorbeugend schützenden Infrastruktur; Spezialgeräte und -ausrüstung zur Waldbrandbekämpfung und Prävention auf Basis einer regionalen Waldbrandbekämpfungsstrategie.
  • Vorbeugende Maßnahmen gegen Folgerisiken, Erosions- und Bodenschutz von Brandflächen sowie einfache technische Begleitmaßnahmen.
  • Öffentliche Bewusstseinsbildung, strategische und operative Einsatzplanung für Brandbekämpfung in Waldbrand-Risikogebieten und Ausbildungsprogramm Waldbrand.

Wie hoch ist die Förderung?

Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) im Ausmaß von 100 % der Maßnahme „Öffentliche Bewusstseinsbildung" und 80 % bei allen anderen Maßnahmen.

Der Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) wird an Förderungswerber für den Förderungsgegenstand "Spezialgeräte und -ausrüstung zur Waldbrandbekämpfung" als De-minimis-Beihilfe gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 gewährt. Deminimis-Erklärung

Bei der Abrechnung über Kosten sind Preisauskünfte zur Kostenplausibilisierung beizulegen (unter 10.000 € Nettokosten: 2 Auskünfte; mehr als 10.000 €: 3 Auskünfte).

Projekte mit weniger als EUR 500,- anrechenbaren Kosten werden nicht gefördert.

Laufzeit des Projektes max. 3,5 Jahre

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Hinsichtlich Förderungsgegenstände „Präventive Waldbehandlung und Anpassung und Einrichtung einer vorbeugend schützenden Infrastruktur" gilt:

  • Nachweis aller erforderlichen rechtlichen Bewilligungen und Genehmigungen (Forstgesetz, Wasserrecht, Naturschutzbestimmungen der Länder, etc.)
  • Nachweis eines mittleren bis hohen Waldbrandrisikos im Einsatzgebiet
  • Vorlage von einschlägigen Informationen über die nachhaltige Waldbewirtschaftung aus einem Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument für Betriebe ab 100 Hektar Waldfläche

Die Anschaffung von Spezialgeräten und Spezialausrüstung zur Waldbrandprävention erfolgt auf Basis einer regionalen Waldbrandbekämpfungsstrategie und wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Vorhaben werden nur gefördert, wenn für die konkrete geplante Aktivität kein Antrag für Förderungen oder Investitionen aus anderen öffentlichen Mitteln genehmigt wurde.

Für Betriebe mit einer Waldfläche über 100 ha liegt eine einschlägige Information über eine nachhaltige Waldbbewirtschaftung aus einem Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument im Betrieb vor (z.B. Waldzertifizierung, Waldtypisierung, Einheitswertbescheid in Verbindung mit Zertifizierung oder Waldtypisierung).

Bei Maßnahmen ohne Standardkosten sind Preisauskünfte vorzulegen (unter 10.000 € Nettokosten: 2 Auskünfte mehr als 10.000 €: 3 Auskünfte).

Projekte mit weniger als EUR 500,- anrechenbaren Kosten werden nicht gefördert.

Laufzeit des Projektes max. 3,5 Jahre

Maßnahmen für öffentliche Bewusstseinsbildung, strategische und operative Einsatzplanung für Brandbekämpfung in Waldbrand-Risikogebieten und Ausbildungsprogramm Waldbrand wird als De-minimis-Beihilfe gewährt, sofern der Förderungswerber dem Beihilfenrecht unterliegt. (De-minimis-Formular ist beizulegen) (Link zum Formular Deminimis vom BMLRT folgt)



Wo kann ich den Förderantrag stellen?

ONLINE ANTRAG – hier können Sie den Antrag auf Förderung aus dem Waldfonds stellen

Wer hilft mir bei der Antragstellung?

Land Salzburg - Beratungsstellen

Regionalbetreuer Pinzgau und Gasteinertal:

DDI Johanna Steinberger
+ 43 662 8042-3694

Förster Matthias Herzog
+ 43 662 8042-3682

Forstwart Laurenz Nindl (BH Zell am See)
+43 6542 760-6794

Jakob Stoffl
+ 43 662 8042-3486

Regionalbetreuer Lungau und restlicher Pongau:

DI Josef Petzlberger
+ 43 662 8042-3685

Ing. Dominik Posch
+43 662 8042-3666

Florian Warter
+ 43 662 8042-3429

-
Regionalbetreuer Flach- und Tennengau:

DI Maximilian Rossmann
+ 43 662 8042-3683

Fabian Zopf, Bsc
+43 662 8042-3490

Förster Martin Seiwald
+ 43 662 8042-3678