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Die Vorschriften über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz richten sich in erster Linie im Rahmen der Fürsorgepflicht an den Dienstgeber bzw. Betriebsführer. Durch entsprechend präventive Maßnahmen, wie Gefährdungsbeurteilungen und ausreichende sowie regelmäßige Unterweisungen, samt der Durchführung entsprechender Maßnahmen für den Unfall- und Gesundheitsschutz können Arbeitsunfälle und gesundheitliche Belastungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben weitgehend von vorne herein vermieden werden.
Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion ist bemüht, im Rahmen der behördlichen Kontrollpflicht über die erforderlichen Maßnahmen entsprechend zu informieren und zu beraten und zur Durchführung geeigneter Sicherheits- und Gesundheitsvorkehrungen zu motivieren.
Aufgaben
Überprüfung der Betriebe auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit
Überprüfung der Gesundheitschutzdokumente (Gefahrenevaluierung) und die Unterweisung der Beschäftigten
Parteistellung bei Baurechtsverhandlungen
Betriebsberatungen für die Bereiche Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz
Lehrbetriebsanerkennungen
Unfallanalysen
Schulungen und Vorträge
Zuständigkeit
Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion ist für die Wahrnehmung des gesetzlichen Schutzes der Arbeiter, Angestellten und Lehrlinge sowie familieneigene Dienstnehmer in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Bundesland Salzburg zuständig. Aufgrund einer Sonderregelung im Bundesland Salzburg erweitert sich der Zuständigkeitsbereich der Land- und Forstwirt-schaftsinspektion zum Schutz des Landwirtes bzw. der Landwirtin auch auf landwirtschaftliche Betriebe ohne Dienstnehmer.
Berufsgruppen
Betriebe, Genossenschaften, Agrargemeinschaften auf nachstehenden Gebieten:
Landwirtschaft
Forstwirtschaft
Obst- und Weinbau
Gartenbau
Baumschulen
Jagd
Fischerei
Brennereien
Keltereien usw.
Ein- und Verkauf landw. Produkte
Landw. Versteigerungsbetriebe
Landw. Lagerhäuser
Sägen, Mühlen, Molkereien (bis 5 Dienstnehmer)
Zusammenarbeit mit
Betriebsführern und Dienstnehmern
Gemeindeämtern, insbesondere Baubehörden
Sicherheitsvertrauenspersonen
Präventivfachkräften und Präventivzentren
Landarbeiterkammer, Landwirtschaftskammer, Gewerkschaft und Berufsverbänden
Sozialversicherungsträgern
Landwirtschaftlichen Ausbildungseinrichtungen
Arbeitsinspektionen
Polizei
Landesstelle für Brandverhütung