Zur Adoption freigeben

Sind die Eltern eines Kindes bekannt und haben einen angemeldeten Wohnsitz in Österreich, kann ohne ihre Zustimmung keine Adoption des Kindes erfolgen.

Ablauf einer Adoption eines neugeborenen Kindes


  • Die Mutter nimmt alleine oder gemeinsam mit dem Kindesvater Kontakt zur Kinder- und Jugendhilfe auf. In einem oder mehreren Beratungsgespräch(en) vor oder nach der Entbindung werden die unterschiedlichen Arten und die rechtlichen Wirkungen einer Adoption erörtert und Alternativen besprochen. Weiters wird erhoben, ob die Mutter besondere Wünsche für das Aufwachsen ihres Kindes hat, ob sie die künftigen Adoptiveltern kennenlernen möchte und ob sie bereit ist, für das Kind relevante Informationen oder persönliche Gegenstände zu übergeben.
  • Vor, während und nach der Geburt wird die Mutter im Krankenhaus ihrer Wahl umfassend betreut. Die Dauer des Aufenthaltes und die Art der Nachsorge werden zwischen dem behandelnden medizinischen Team und der Mutter besprochen.
  • Das Krankenhaus informiert die örtlich zuständige Kinder- und Jugendhilfe über die Geburt des Kindes und über die Adoptionsfreigabe. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt kein Beratungsgespräch mit der Mutter stattgefunden hat, wird dieses im Rahmen des Krankenhausaufenthaltes nachgeholt. Dabei erteilt die Mutter der Kinder- und Jugendhilfe die Vollmacht, die für die Versorgung des Kindes erforderlichen Schritte zu setzen und das Kind im späteren Adoptionsverfahren zu vertreten. Die Mutter entscheidet auch über die Art der Adoption (offene Adoption oder Inkognito-Adoption).
  • Die Kinder- und Jugendhilfe kümmert sich um die Auswahl der für das Kind am besten geeigneten Adoptivwerberin / des am besten geeigneten Adoptivwerbers (meist bewerben sich Paare um die Adoption eines Kindes – es kann aber auch eine geeignete Einzelperson adoptieren).
  • Auf Wunsch der abgebenden Mutter / der abgebenden Eltern kann ein einmaliges Treffen mit den Adoptivwerbenden erfolgen, das von der Kinder- und Jugendhilfe begleitet wird und dazu dient, für das Kind relevante Informationen auszutauschen.
  • Das Kind bleibt –meist in Begleitung der Adoptivwerbenden- für einige Tage im Krankenhaus und wird nach der Entlassung in deren Haushalt aufgenommen. Die Kinder- und Jugendhilfe bleibt mit den Adoptivwerbenden in Kontakt und überprüft, ob das Kind gut versorgt wird.
  • Nachdem eine eltern-kind-ähnliche Beziehung aufgebaut wurde, kümmern sich die Adoptivwerber um die Errichtung eines Adoptionsvertrages. Dieser muss dem Bezirksgericht zur Bewilligung vorgelegt werden. Sofern der Wohnort der leiblichen Eltern bekannt ist, werden sie vom Gericht geladen und persönlich dazu gehört, ob sie der Adoption (weiterhin) zustimmen. Wenn die Elternschaft feststeht, darf gegen den Willen der leiblichen Eltern keine Adoption durchgeführt werden.
  • Mit der rechtskräftigen Bewilligung des Adoptionsvertrages erlöschen die familienrechtlichen Beziehungen zwischen den leiblichen Eltern und ihrem Kind weitgehend. Bestehen bleibt das Erbrecht des Kindes gegenüber seinen leiblichen Eltern. Gleichzeitig werden bei den Adoptiveltern umfassende elterliche Rechte und Pflichten begründet.


„Anonyme Geburt“

Kinder haben grundsätzlich das Recht auf Informationen über ihre Abstammung. Dennoch kann eine Frau, die sich in einer erheblichen Notlage befindet und daher ihre persönlichen Daten nicht bekannt gibt, in einem Krankenhaus entbinden, ohne eine Bestrafung befürchten zu müssen. In diesem Fall gehen die Obsorgerechte für das Kind unmittelbar nach der Geburt auf die Kinder- und Jugendhilfe über. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe besucht die Mutter im Krankenhaus. In einem Beratungsgespräch werden die Notlage der Mutter erhoben, die weitere Vorgangsweise erörtert und alternative Unterstützungsmöglichkeiten dargestellt. Wenn die Mutter bei ihrem Entschluss bleibt, werden von der Kinder- und Jugendhilfe für das Kind geeignete Adoptivwerbende auswählt.


Die Mutter wird ermutigt, ihrem Kind einen persönlichen Gegenstand sowie Informationen über sich und ihre Situation z.B. in Form eines Briefes mitzugeben.
Entschließt sich die Mutter nach der Geburt, ihre Identität bekanntzugeben, ist die Geburt nicht mehr anonym. Die Mutter kann sich trotzdem für eine Adoption entscheiden oder andere Hilfsangebote der Kinder- und Jugendhilfe annehmen.