Zur Adoption freigeben

Will eine Mutter (die leiblichen Eltern) ihr Kind zur Adoption freigeben, dann kann sie vor oder sofort nach der Geburt erklären, dass sie eine Adoption will.

Ablauf einer Adoption

  • Die Mutter (bzw. die Eltern) ersucht und ermächtigt (schriftlich) die örtlich zuständige Kinder- und Jugendhilfe, vor oder nach der Entbindung die Adoptionsvermittlung durchzuführen. Hierbei können Wünsche deponiert werden (wie z.B.: Umgebung in der das Kind aufwachsen soll, etc…)
  • Für das Kind werden von der Landesregierung in Kooperation mit der örtlich zuständigen Kinder- und Jugendhilfe die am besten geeigneten Adoptivwerberinnen  und -werber ausgewählt.
  • Das Kind bleibt, wie andere Kinder auch, einige Tage im Krankenhaus und kommt dann zu den ausgewählten Adoptivwerberinnen und -werber.
  • Die Adoptivwerberinnen und -werber kümmern sich um einen Adoptionsvertrag (erstellt z.B. bei einem Notar oder Rechtsanwalt), welcher dem Bezirksgericht zur Bewilligung vorzulegen ist.
  • Die Mutter bzw. die leiblichen Eltern müssen ihre Zustimmung zur Adoption vor Gericht meist persönlich erklären und können diese auch bis zur Rechtskraft der Adoption widerrufen.

Das Adoptionsverfahren ist (erst) abgeschlossen, wenn das Gericht den Vertrag rechtskräftig bewilligt.

  • Anonyme Geburt

Frauen haben in Österreich im Falle einer Notlage die Möglichkeit, ihr Kind anonym „auf die Welt zu bringen" und damit zur Adoption freizugeben. Das heißt: Eine Frau kann in einem Krankenhaus entbinden, ohne ihren Namen und ihre Adresse anzugeben. In diesem Fall gehen die Obsorgerechte für das Kind unmittelbar nach der Geburt auf den Kinder- und Jugendhilfeträger über. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe sorgen für die künftige Betreuung des Kindes.

Eine Mutter kann jedes öffentliche Krankenhaus in ganz Österreich zur Entbindung aufzusuchen. Die Mutter kann das Krankenhaus sofort nach der Geburt verlassen oder auch für die Zeit des Wochenbettes im Krankenhaus bleiben. Sie kann sich auch ambulant nachbetreuen lassen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe können in einem vertraulichen Gespräch der Mutter Informationen zur Adoption, den möglichen Adoptiveltern und auch alternativen Wegen aus ihrer persönlichen Notsituation geben. Die Mutter hat auch die Möglichkeit, ihrem Kind Informationen über sich und ihre Situation z.B. in Form eines Briefes mitzugeben.

Entschließt sich die Mutter nach der Geburt, ihre Identität bekannt zu geben, ist die Geburt dann nicht mehr anonym. 

  • Babynest

Eltern/Mütter haben auch in Salzburg die Möglichkeit ihr Baby unbeobachtet in das Babynest, auch Babyklappe genannt, zu legen, ohne dabei ihre Sorgepflichten zu verletzen. In diesem Wärmebett befindet sich ein Stempelkissen, mit dem die Mutter einen Hand- oder Fußabdruck vom Baby mitnehmen kann. Die Mutter findet dort auch ein Info-Blatt mit einem Codewort.
Mit dem Codewort kann sich die Mutter anonym nach dem Befinden ihres Kindes erkundigen.
Die gesamte Obsorge für das Kind geht an den Kinder- und Jugendhilfeträger über.

Im Land Salzburg gibt es zwei Babynester, eines im Landeskrankenhaus Salzburg und eines im Krankenhaus Hallein.