Zuschuss für den Neukauf eines PKW sowie einer Adaptierung des PKW

Zur Verbesserung der Mobilität von Menschen mit Behinderungen wird der Ankauf/die Adaption von PKW bezuschusst.

Personen mit einer dauernd starken Gehbehinderung sowie einer Behinderung, die das Benutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln unmöglich macht, können einen 
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses stellen, sofern sie ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg haben.


Für den Nachweis der Gehbehinderung muss die Eintragung nach § 29b StVO im Behindertenpass vorliegen.


Der Zuschuss wird nach festgelegten Richtlinien (Einkommensnachweis, Kaufpreisobergrenze etc.) gewährt. Wichtig ist, dass der Antrag vor der Realisierung des Kaufes bzw. der Adaptierung gestellt wird.