Ein Kind adoptieren

Die erste Anlaufstelle für die Vermittlung eines Adoptivkinds ist die Kinder- und Jugendhilfe in den Bezirken. Sie prüfen die Eignung von Adoptivwerberinnen und Adoptivwerbern.

Voraussetzungen für eine Adoption

Wer ein Kind adoptieren will, muss 25 Jahre alt und älter als das Adoptivkind sein. Adoptieren können entscheidungsfähige Erwachsene, die allein, in einer Lebensgemeinschaft oder Partnerschaft leben. Ehepaare dürfen nur gemeinsam adoptieren. Die Prüfung der Eignungsvoraussetzungen von Adoptivwerber/innen (wie z.B. Einkommens- und Wohnsituation, soziales und familiäres Umfeld, Strafregisterauszug, Erziehungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit, etc.) erfolgt durch die Kinder- und Jugendhilfe in den Bezirken.

Vorbereitungsseminare für Adoptivwerberinnen und Adoptivwerber

Adoptivwerbende müssen, nach erfolgter Eignungsprüfung durch die Kinder- und Jugendhilfe, vor der Adoption an einer vorbereitenden Ausbildung teilnehmen.

Die Ausbildung umfasst 4 Wochenendblöcke (Freitagnachmittag und Samstag ganztags) innerhalb von ca. 4 Monaten. Die Ausbildung ist für überprüfte Adoptivwerberinnen und -werber kostenlos.

Die Seminare umfassen die Themen Motivation, Entwicklung und Bindung, Recht und Praxis sowie Adoption und Partnerschaft.

Die Anmeldung erfolgt über die Kinder- und Jugendhilfe in den Bezirken.

Adoptionsvermittlung geeigneter und fertig ausgebildeter Adoptivwerberinnen und -werber

Für die Vermittlung ist in Salzburg die Landesregierung zuständig. In Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe in den Bezirken werden für das Adoptivkind aus einem Pool die am besten geeigneten Adoptivwerbenden ausgesucht. Ziel ist es ein Eltern-Kind ähnliches Verhältnis zu schaffen. Die Interessen des Kindes und das Kindeswohl sind vorrangig.


Inlandsadoption

Das Land Salzburg ist in Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe in den Bezirken für die Vermittlung von Adoptivkindern zuständig. Die Kinder- und Jugendhilfe in den Bezirken begleitet die Mutter bzw. Eltern des Kindes und die Adoptivwerberinnen und Adoptivwerber bis zum Adoptionsabschluss.

Das Kind bleibt, wie andere Kinder auch, einige Tage im Krankenhaus und kommt dann zu den ausgewählten Adoptivwerberinnen und -werbern. Bis zum Abschluss einer Adoption erfolgt die Betreuung des Kindes bei den Adoptivwerberinnen und werbern in Form eines endgeldlosen Pflegeverhältnisses.

Wird das Kind in den Haushalt der Adoptivwerbenden aufgenommen, dann sind einige Behördenwege für das Kind mit Hilfe der Kinder- und Jugendhilfe zu erledigen. Zu den ersten Behördenwegen gehören:

  • Wohnsitzanmeldung
  • Krankenversicherung (Meldung bei der Krankenkasse betreffend Mitversicherung)
  • Familienförderung (Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld,…) beantragen

Die Adoptivwerberinnen und -werbr kümmern sich um einen Adoptionsvertrag (erstellt z.B. bei einem Notar oder Rechtsanwalt), welcher dem Bezirksgericht zur Bewilligung vorzulegen ist. Die Mutter bzw. leiblichen Eltern des Kindes müssen ihre Zustimmung zur Adoption vor Gericht meist persönlich erklären und können diese auch bis zur Rechtskraft der Adoption widerrufen. Das Adoptionsverfahren ist (erst) abgeschlossen, wenn das Gericht den Vertrag rechtskräftig bewilligt (Dauer zumeist ½ Jahr).

Auslandsadoption

Für Adoptionen aus dem Ausland ist das Land Salzburg als Zentralbehörde allein zuständig. Es geht hier immer nur um die Adoption eines Kindes aus dem Ausland und nie um die Adoption ins Ausland. In den meisten Fällen handelt es sich um Adoptionen nach dem Haager Adoptionsübereinkommen. Hier läuft die Adoption über die Zentralbehörden. Für das Bundesland Salzburg ist das die Kinder- und Jugendhilfe der Abteilung 3, Referat 3/02.

  • Haager Übereinkommen

Staaten des Haager Übereinkommens sind unter zu finden: www.hcch.net. Durch das Haager Adoptionsübereinkommen soll vor allem Kinderhandel vermieden und sichergestellt werden, dass Kinder vorrangig im eigenen Land betreut werden. Das bedeutet, dass Kinder aus dem Ausland zumeist älter sind und oft auch Beeinträchtigungen oder Traumatisierungen aufweisen können. Die Verfahren dauern meist sehr lange und sind auch mit Kosten (z.B. für Beglaubigungen, Übersetzungen, etc.) verbunden.

Auskünfte telefonisch unter 0662/8042-3585 bzw. soziales@salzburg.gv.at