Ein Kind adoptieren

Die erste Anlaufstelle für die Vermittlung eines Adoptivkindes ist die örtlich zuständige Kinder- und Jugendhilfe. Deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen die Eignung von Adoptivwerberinnen und Adoptivwerbern und wirken später bei der Adoption mit.

Vorbereitende Überprüfung und Ausbildung

Wer ein minderjähriges Kind adoptieren will, muss entscheidungsfähig und älter als 25 Jahre sein, sich einer Eignungsüberprüfung unterziehen und eine vorbereitende Ausbildung absolvieren. Adoptieren können Einzelpersonen, Lebensgefährten oder eingetragene Partner gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts. Ehepaare dürfen nur gemeinsam adoptieren.
Die Prüfung der Eignungsvoraussetzungen von Adoptivwerbenden (wie z.B. Einkommens- und Wohnsituation, soziales und familiäres Umfeld, keine einschlägige Verurteilung, Erziehungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit, etc.) erfolgt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe.


Vermittlung und Adoptionsverfahren

Wenn im Inland ein Kind zur Adoption freigegeben wird, hat die Kinder- und Jugendhilfe die Aufgabe, die für das Adoptivkind am besten geeigneten Adoptivwerbenden auszusuchen. Die Interessen des Kindes und das Kindeswohl sind handlungsleitend.
Sofern die für das Kind ausgewählten Personen bereit sind, das Kind aufzunehmen, entsteht zunächst ein Pflegeverhältnis.
Eine Voraussetzung für die gerichtliche Bewilligung einer Adoption ist das Bestehen einer eltern-kind-ähnlichen Beziehung zwischen den Annehmenden und dem Wahlkind. Daher kann eine Adoption erst nach einem angemessenen Zeitraum (bei Säuglingen nach etwa einem halben Jahr ab Aufnahme des Kindes in den Haushalt der Adoptivwerbenden) erfolgen. Dazu wird ein Vertrag abgeschlossen, der einer gerichtlichen Genehmigung bedarf.


Adoption eines Kindes aus dem Ausland

Wenn Kinder, die im Ausland geboren wurden und dort wohnhaft sind, von in Österreich lebenden Personen adoptiert werden sollen, ist deren Eignung zunächst von der örtlich zuständigen Kinder- und Jugendhilfe zu überprüfen. Für die Adoption eines Kindes aus dem Ausland kommen in der Regel die Bestimmungen des Haager Adoptionsübereinkommens zum Tragen.
Dieses hat zum Ziel, Kinderhandel zu vermeiden und Kinder vorrangig im eigenen Land zu betreuen. Die Folge davon ist, dass Kinder, für die eine Adoption außerhalb des eigenen Landes angestrebt wird, zumeist älter sind und oft unter körperlichen Beeinträchtigungen oder Traumatisierungen leiden.
Die Adoptionsverfahren sind meist sehr zeitaufwändig und mit Kosten (für Beglaubigungen, Übersetzungen, etc.) verbunden. Nähere Informationen zum Haager Adoptionsübereinkommen, zu den Vertragsstaaten und den Zentralen Behörden finden Sie unter: www.hcch.net.