Hilfe in besonderen Lebenslagen

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen kann auch unabhängig von einem Bezug der Sozialunterstützung gewährt werden und dient zur Abwendung außergewöhnlicher Notsituationen.

Personen, die aufgrund ihrer besonderen persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse oder in Folge außergewöhnlicher Ereignisse einer sozialen Gefährdung ausgesetzt sind, haben die Möglichkeit, eine Hilfen in besonderen Lebenslagen in Anspruch zu nehmen.

Als Hilfe in besonderen Lebenslagen kommen insbesondere in Betracht:

  • Hilfen zur Beschaffung und Ausstattung von Wohnraum
  • Hilfen zur langfristigen Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlagen



Antragstellung

Um Hilfe in besonderen Lebenslagen zu erhalten, ist eine schriftliche Antragstellung notwendig. Der Antrag ist bei den Bezirksverwaltungsbehörden, einzubringen.

Für die Bearbeitung ist, je nach Hauptwohnsitz des Hilfsbedürftigen, die Gruppe Soziales der betreffenden Bezirkshauptmannschaft bzw. das Sozialamt des Magistrats der Stadt Salzburg zuständig.