Landtagspräsidenten

Das Amt des Landtagspräsidenten wurde mit der Landesverfassung 1921 neu geschaffen und ist das Ergebnis der konsequenten Umsetzung der Gewaltenteilung zwischen Gesetzgebung und Vollziehung. Erster Landtagspräsident war der christlichsoziale Abgeordnete Michael Neureiter. Von 1921 bis 2009 wurden die Landtagspräsidenten von jeweils zwei Stellvertretern in der Amtsführung unterstützt. 2009 wurde das Amt des/r Dritten Landtagspräsidenten /Landtagspräsidentin abgeschafft.

Der Landtagspräsident/die Landtagspräsidentin wird vom Landtag gewählt und vertritt diesen nach außen. Sie wacht darüber, dass die Würde und die Rechte des Landtags gewahrt bleiben, handhabt die Geschäftsordnung und sorgt für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung. Der Landtagspräsident /die Landtagspräsidentin leitet die Sitzungen des Landtags, beurkundet das verfassungsmäßige Zustandekommen eines Landesgesetzes, gelobt die Mitglieder der Landesregierung auf die Landesverfassung an und enthebt diese auch des Amtes.

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Seit 13. Juni 2018 ist die Juristin  Dr. Brigitta Pallauf (ÖVP) Präsidentin des Salzburger Landtags. Sie übte dieses Amts bereits von 2013 bis 2018 aus und war 2018 Mitglied der Salzburger Landesregierung. Zweiter Präsident ist der Faistenauer Hotelier KommR Andreas Teufl (FPÖ).

Für die Erfüllung ihrer Aufgabe ist der Präsidentin die Landtagsdirektion als Verwaltungs- und Serviceeinrichtung zur Seite gestellt, die sie in allen administrativen Belangen unterstützt. Die Landtagsdirektion steht unter der Leitung von Landtagsdirektor Wolfgang Kirchtag.

Ein weiteres Beratungsorgan ist die sogenannte Präsidialkonferenz. Ihr gehören neben der Präsidentin, der Zweite Präsident sowie die Klubobleute der Landtagsparteien an. Die Präsidialkonferenz berät die Präsidentin in grundsätzlichen Angelegenheiten des Landtags, insbesondere aber auch bei der Vorbereitung der Sitzungen des Landtags und der Leitung der Verhandlungen.

Rückblick


​Präsidenten des Salzburger Landtages 1921-2021