Abgeordnete zum Landtag

Der Salzburger Landtag besteht aus 36 Abgeordneten, die am 23. April 2023 gewählt wurden. Am 14. Juni 2023 ist der Landtag zu seiner 17. Gesetzgebungsperiode zusammengetreten, die längstens bis Frühjahr 2028 dauert.


Mandatsvereteilung im Salzburger Landtag 2023
Mandatsverteilung im Salzburger Landtag 2023© Salzburger Landtag

Landtagsklubs

Abgeordnete der gleichen Wahlpartei schließen sich ab einer Größe von drei Abgeordneten zu Landtagsklubs zusammen. Derzeit gibt es im Salzburger Landtag fünf Landtagsklubs, nämlich der ÖVP, FPÖ, SPÖ, KPÖ PLUS und der GRÜNEN. Geleitet werden die Landtagsklubs von Klubobleuten, die jeweils von den Mitgliedern gewählt werden. Die Klubobleute vertreten ihren Landtagsklub nach außen.


Wer ist wählbar?

Wählbar sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Land Salzburg haben, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

Mandat

Das Mandat eines Abgeordneten endet im Regelfall mit dem Ablauf der Gesetzgebungsperiode. Eine Abberufung vom Mandat ist - mit Ausnahme von Mandatsverzicht oder Ableben - nur durch den Verfassungsgerichtshof möglich. Der Verfassungsgerichtshof kann angerufen werden, wenn ein Abgeordneter über drei Monate hindurch ungerechtfertigt den Sitzungen des Landtages fernbleibt oder zu einer unbedingten Haftstrafe von mehr als sechs Monaten oder einer bedingten Haftstrafe von mehr als einem Jahr rechtskräftig verurteilt wurde.

Immunität

Abgeordnete unterliegen auch einem besonderen Schutz, der als Immunität bezeichnet wird. Darunter versteht man den Schutz von Abgeordneten vor Strafverfolgung aufgrund ihres Amtes. Abgeordnete dürfen wegen der in Ausübung ihres Berufes geschehenen Abstimmungen niemals verantwortlich gemacht werden. Wegen einer strafbaren Handlung – sofern sie nicht bei Verübung eines Verbrechens auf frischer Tat ertappt werden – dürfen Abgeordnete nur mit Zustimmung des Landtages verhaftet werden. Der Landtag kann die Immunität von Abgeordneten aber auch aufheben, wenn offensichtlich ist, dass die vorgeworfene Tat in keinem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit steht.

Bezug

Abgeordnete zum Landtag werden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und sind bei der Ausübung ihres Mandates an keinerlei Aufträge gebunden. Für ihre Tätigkeit erhalten sie einen monatlichen Bezug in der Höhe von € 5.993,20 brutto (Stand: 2024).