Landeshaushalt

Die Landesregierung hat alle Einnahmen und Ausgaben des Landes (2024 rund € 4,33 Mrd.) für das folgende Haushaltsjahr in einem Haushaltsplan (Landesvoranschlag) einzustellen. Der Landtag stellt den Landesvoranschlag durch Gesetzesbeschluss fest (Landeshaushaltsgesetz). Über den Vollzug des Landeshaushaltes hat die Landesregierung jährlich Rechenschaft zu leisten und einen Rechnungsabschluss vorzulegen. Der Rechnungsabschluss wird überdies vom Landesrechnungshof geprüft. Überschreitungen des Landeshaushaltes bedürfen der Genehmigung des Landtags.