Autor:
Melanie Hutter,
Fotos:
Land Salzburg/Grafik
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Salzburg

Landtagswahl: Einfach mitbestimmen!

Die Salzburgerinnen und Salzburger wählen am 23. April einen neuen Landtag und stellen so die Weichen für die nächsten fünf Jahre. Die Stimme abgegeben kann jeder und jede direkt am Wahlsonntag oder auch per Briefwahl (Wahlkarte). Wie das geht und auch wie man die Vorzugsstimme so vergibt, dass sie gültig ist, dazu gibt es ausführliche Informationen inklusive Grafiken und Videos.
 

​​Acht Parteien treten bei der Landtagswahl am 23. April 2023 an - alle davon im gesamten Bundesland. Doch die Stimmzettel unterscheiden sich pro Bezirk - vor allem durch die Kandidatenlisten. Neu ist heuer wie die Vorzugsstimme vergeben wird, jeder und jede Wahlberechtigte kann zwei davon vergeben. Damit die höchstpersönliche Entscheidung am Wahltag auch zählt, gibt es also ein paar Dinge zu beachten. Diese werden in einfachen Info-Videos zusammen gefasst. Immer beliebter wird das Wählen per Wahlkarte, daher hier noch einmal die Details.

Wählen schon jetzt möglich

Die Briefwahl-Unterlagen können die wahlberechtigten Salzburgerinnen und Salzburger ganz einfach beantragen. Entweder online unter www.wahlkartenantrag.at oder persönlich in der Gemeinde, in der man wohnt. „Möchte man zu Hause wählen, dann wird innerhalb weniger Tage die Briefwahlkarte inklusive Stimmzettel per Post zugeschickt. Alternativ kann man den Stimmzettel auch persönlich beim Gemeindeamt abholen und bereits unmittelbar danach das ‚Kreuzerl‘ setzen“, erklärt Landeswahlleiter Michael Bergmüller.

Gültige Stimmabgabe mittels Briefwahl

  • Den Stimmzettel entfalten und Überblick verschaffen. Diesen dann persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen.
  • Eine Partei wählen. Am einfachsten mit einem X im Kreis unterhalb der Kurzbezeichnung.
  • Vorzugsstimmen auf Landes- und Bezirksebene vergeben:
  • Landesebene: Hineinschreiben des Vor- und Nachnamens oder der Nummer laut Liste der Bewerberinnen und Bewerber (Liste befindet sich in den Briefwahl-Unterlagen).
  • Bezirksebene: mit einem X im Kreis neben der jeweiligen Bewerberin oder dem jeweiligen Bewerber.
  • Wichtig für die Gültigkeit der Vorzugsstimme: Diese immer in derselben Spalte, wie die gewählte Partei eintragen.
  • Stimmzettel zusammenfalten und in das kleine Kuvert stecken.
  • Das kleine Kuvert verschließen und in das große Wahlkartenkuvert legen.
  • Dieses große Wahlkartenkuvert dann gut verschließen und am dafür vorgesehenen Feld unterschreiben – ohne diese Unterschrift ist die Stimme ungültig.


Letzte Frist für Briefwahl: 20. April

Bei der Beantragung und dem Ausfüllen der Briefwahl-Unterlagen rät Michael Bergmüller nicht zu lange zu warten. „Donnerstag, der 20. April, ist der letzte Tag, um eine Briefwahl schriftlich oder persönlich in seiner Gemeinde zu beantragen. Am Wahltag, dem 23. April, muss das unterschriebene Kuvert mit dem Stimmzettel bis zum Wahlschluss in der Wohnort-Gemeinde eingetroffen sein. Sonst zählt die Stimme nicht, so Bergmüller. REP_230403_70 (mel)


Wahlen
Info

Das Land Salzburg informiert laufend und gesichert über die Landtagswahl am 23. April 2023. Daten, Fakten, Statistik, Fristen und alle wichtigen Informationen für die Wählerinnen und Wähler werden übersichtlich aufbereitet. Hier die wichtigsten Informationsquellen auf einen Blick: