Kosten für die Antragsteller

Für die Antragsteller fallen bei einem Agrarverfahren nur sehr geringe Kosten an:
  • Kanzleikosten für die Dauer der Vermessungsarbeiten
  • Kosten für die Beistellung von Messgehilfen
  • Grenzsteine und anderes Vermarkungsmaterial
Von folgenden Gebühren sind Sie befreit:
  • Stempel- und Kommissionsgebühren
  • Verwaltungsabgaben
  • Grunderwerbsteuer

Die Vermessung erfolgt durch die Agrarbehörde.

Förderungen:


Für folgende Investitionen werden im Rahmen von Grundzusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren Zuschüsse aus Förderungsmitteln des Landes gewährt:

  • Wirtschaftswegebau: Rohbau, Spur- und Schotterwege: bis 60 % der Baukosten
  • Gemeinsame Maßnahmen: bis 60%
  • Grünmaßnahmen einschließlich der dazu erforderlichen Grundablösen: bis 95%