Agrargemeinschaften

Von Agrargemeinschaften spricht man, wenn Grundstücke sich im gemeinschaftlichen Eigentum zweier oder mehrerer Stammsitzliegenschaften befinden, wobei diese Liegenschaften im Wesentlichen durch Ablösungen im 19. Jahrhundert entstanden sind.

Almhütte mit Wald und Weideflächen
© Land Salzburg

Agrargemeinschaften werden auch als Alm-, Weide-, Waldgemeinschaft bezeichnet, je nach dem um welchen (überwiegenden) Grundbesitz oder Gemeinschaftszweck es sich handelt. Der Grundbesitz kann von einem Hektar Fläche bis zu über tausend Hektar Fläche betragen.

Im Land Salzburg bestehen mehrere hundert Agrargemeinschaften, die meist reguliert (Regulierungsurkunde) und als eigene Körperschaft eingerichtet sind. Die Verwaltung geschieht durch Organe (Obmann, Ausschuss, Vollversammlung) auf Grundlage der Bestimmungen des Regulierungsplanes, der Verwaltungssatzungen und des Flurverfassungs- Landesgesetzes 1973.

Welche Leistungen werden von uns übernommen ?
  • Angelegenheiten im Zusammenhang mit Regulierungsplänen
  • Entscheidungen über Streitigkeiten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis
  • Teilungen von Agrargemeinschaften
  • Einforstungsrechte
  • Vertragsgenehmigungen

Landschaftliche Forstverwaltung Zell am See

Die 14 ausgeforsteten Agrargemeinschaften werden von der Landschaftlichen Forstverwaltung Zell am See betreut.

Ansprechpartner: DI Hubert Schilcher
Telefon: +43 6542-475 29
Fax:       +43 6542-475 31
Büro:      Schmittenstraße 24, 5700 Zell am See