Einforstungsrechte

Einforstungsrechte sind Holz- und Streubezugsrechte sowie Weiderechte auf fremdem Grund (z.B. Österreichische Bundesforste AG).

Almweide, im Hintergrund eine Almhütte am Waldrand
© Land Salzburg

Wir übernehmen die Regelung aller damit zusammenhängenden Sach- und Rechtsfragen:
  • Konfliktregelung zwischen berechtigten und belasteten Grundeigentümern bei Ausübung der Rechte
  • Vertragsgenehmigung bei der Teilung eingeforsteter Liegenschaften
  • Abgabe von Elementarholz nach Elementarereignissen durch Brand, Sturm usw. für die Wiederinstandsetzung der eingeforsteten Gebäude
  • Ablösung und Umwandlung von Einforstungsrechten