Flurbereinigungsverträge
Private Verträge, mit denen Grundeigentümer land- oder forstwirtschaftliche Flächen kaufen oder tauschen, können der Agrarbehörde zwecks Anerkennung als Flurbereinigungsmaßnahme vorgelegt werden.
Voraussetzung:
- Grundbuchsfähiger Vertrag (in der Regel durch einen Notar oder Rechtsanwalt erstellt, samt Vermessungsplan eines Geometers)
- Mit dem Vertrag muss eine Verbesserung der Bewirtschaftung der Grundstücke erreicht werden (Agrarstrukturverbesserung)
- Anerkennung als Flurbereinigungsmaßnahme durch Bescheid der Agrarbehörde
Vorteil:
Befreiung von der Grunderwerbssteuer (derzeit 3,5 % des Wertes).