Flurbereinigungsverträge

Private Verträge, mit denen Grundeigentümer land- oder forstwirtschaftliche Flächen kaufen oder tauschen, können der Agrarbehörde zwecks Anerkennung als Flurbereinigungsmaßnahme vorgelegt werden.

Voraussetzung:
  • Grundbuchsfähiger Vertrag (in der Regel durch einen Notar oder Rechtsanwalt erstellt, samt Vermessungsplan eines Geometers)
  • Mit dem Vertrag muss eine Verbesserung der Bewirtschaftung der Grundstücke erreicht werden (Agrarstrukturverbesserung)
  • Anerkennung als Flurbereinigungsmaßnahme durch Bescheid der Agrarbehörde
Vorteil:


Befreiung von der Grunderwerbssteuer (derzeit 3,5 % des Wertes).