Genehmigung von Kraftfahrzeugen aus einem EU-Mitgliedsland OHNE EU-Betriebserlaubnis:



Fahrzeuge OHNE EU-Betriebserlaubnis aus einem EU-Mitgliedsland, wo auch die erstmalige Zulassung erfolgt ist, müssen bei der zuständigen Landesprüfstelle einzelgenehmigt werden. Das Fahrzeug muss daher nach vorheriger Vereinbarung eines Termins vorgeführt werden.

Ist das Fahrzeug noch im EU-Mitgliedsland zugelassen und trägt daher noch die Kennzeichen, muss das Fahrzeug für das Genehmigungsverfahren NICHT abgemeldet werden.

Bei der Einzelgenehmigung wird das Fahrzeug einer Begutachtung unterzogen, die auch als sogenannte "Pickerl"-Überprüfung gem. §57a KFG 1967 gilt. Eine "Pickerlüberprüfung" in einer dazu ermächtigten Fachwerkstätte ist daher nicht zusätzlich nötig.

Liegen die erforderlichen Unterlagen vor und befindet sich das Fahrzeug in einwandfreiem technischen Zustand, wird die Einzelgenehmigung bei einen im serienmäßigen und dem EU-Standard zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung entsprechenden Zustand vorgeführten Fahrzeug ohne Problem möglich sein.

Wurden Änderungen gegenüber dem serienmäßigen Zustand durchgeführt, müssen diese die nationalen Vorschriften erfüllen; Ausnahmen können nur erteilt werden, soweit sie nach den österreichischen Vorschriften möglich sind.


Die gesetzliche Grundlage hierfür findet man im Kraftfahrgesetz 1967 unter §31.


Erforderliche Unterlagen:

  • Ausweis,
  • Vollmacht (doc, 27 KB), eugbesitzer/in das Fahrzeug nicht selbst vorführt.
  • Ausländische Fahrzeugdokumente (deutscher Fahrzeugbrief, ausländische Zulassung, etc.)
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Eventuell technisches Datenblatt des Herstellers (Generalimporteur) oder einer akkreditierten Prüfstelle, Betriebsanleitung und erforderlichenfalls
  • Sonstige Nachweise: Der Umfang der gegebenenfalls zusätzlich erforderlichen Nachweise wird bei der Prüfung des Fahrzeuges vom Sachverständigen festgelegt. Dies kann z.B. bei Änderungen am Fahrzeug notwendig sein.

Weitere Informationen bezüglich "Beschaffung von Datenblättern" der jeweiligen Hersteller finden Sie hier


Wichtig:

Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.


Terminvereinbarungen unter: +43662 8042-5353, Die Kosten für die Genehmigung betragen ca. € 120,- bis 160,-.

Weiter Informationen


Nach Erhalt der Genehmigung ist noch die Normverbrauchsabgabe (NOVA) für Personen- kraftwagen (PKW) zu begleichen. Diesbezügliche Informationen bekommen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.