Genehmigung von Fahrzeugen OHNE EU-Betriebserlaubnis:



Darunter fallen folgende Fahrzeuge:








Voraussetzungen:

  • Aus dem Ausland importiertes Fahrzeug ohne EU-Betriebserlaubnis.
  • Fahrzeuge an denen wesentliche Änderungen vorgenommen wurden die eine neue Typisierung erforderlich machen.


Wichtig:

  • Das Fahrzeug muss zur Überprüfung bei der zuständigen KFZ-Prüfstelle vorgeführt werden.
  • Die Unterlagen können je nach Fahrzeugtyp variieren unter Umständen können auch zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Details siehe jeweilige Kategorie in der das Fahrzeug fällt.
  • Für·Oldtimer gelten gesonderte Bestimmungen


Bei Eigenimport nicht auf die Steuern und NOVA vergessen. Ihr·Finanzamt hilft ihnen gerne weiter.


Informationen "Eigenimport von KFZ"

Informationen "Typisierung bei Import von KFZ"