Darunter fallen folgende Fahrzeuge:
Voraussetzungen:
- Aus dem Ausland importiertes Fahrzeug ohne EU-Betriebserlaubnis.
- Fahrzeuge an denen wesentliche Änderungen vorgenommen wurden die eine neue Typisierung erforderlich machen.
Wichtig:
- Das Fahrzeug muss zur Überprüfung bei der zuständigen KFZ-Prüfstelle vorgeführt werden.
- Die Unterlagen können je nach Fahrzeugtyp variieren unter Umständen können auch zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Details siehe jeweilige Kategorie in der das Fahrzeug fällt.
- Für·Oldtimer gelten gesonderte Bestimmungen
Bei Eigenimport nicht auf die Steuern und NOVA vergessen. Ihr·Finanzamt hilft ihnen gerne weiter.
Informationen "Eigenimport von KFZ"
Informationen "Typisierung bei Import von KFZ"