Genehmigung von sonstigen Fahrzeugen (Zugmaschinen, Motorkarren, usw.):



Ist das Fahrzeug im Originalzustand und verfügt über eine EU-Betriebserlaubnis (EU-Genehmigungsnummer z.B.: e1*2002/24*.....):Details hier klicken


Verfügt das Fahzreug über keine EU-Betriebserlaubnis:

Bei Fahrzeugen OHNE EU-Betriebserlaubnis muss bei der zuständigen Landesprüfstelle ein Einzelgenehmigungsverfahren beantragt werden. Das Fahrzeug muss daher nach vorheriger Vereinbarung eines Termins vorgeführt werden.

Eine Abklärung vor der Beantragung des Genehmigungsverfahrens wird empfohlen, da Umrüstungen auf EU-Standard möglich und erforderlich sein können.

Bei der Einzelgenehmigung wird das Fahrzeug einer Begutachtung unterzogen, die auch als sogenannte "Pickerl"-Überprüfung gem. §57a KFG 1967 gilt. Eine "Pickerlüberprüfung" in einer dazu ermächtigten Fachwerkstätte ist daher nicht zusätzlich nötig.


Erforderliche Unterlagen:

  • Ausweis,
  • Vollmacht (doc, 27 KB), eugbesitzer/in das Fahrzeug nicht selbst vorführt.
  • Fahrzeugdokumente aus dem Herkunftsland (ausländische Zulassung, Title, etc.)
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Eventuell technisches Datenblatt des Herstellers (Generalimporteur) oder einer akkreditierten Prüfstelle, Betriebsanleitung und erforderlichenfalls
  • Sonstige Nachweise: Der Umfang der gegebenenfalls Zusätzlich erforderlichen Nachweise wird bei der Prüfung des Fahrzeuges vom Sachverständigen festgelegt. Dies kann z.B. bei Änderungen am Fahrzeug erforderlich sein.


Wichtig: Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.


Terminvereinbarung unter: +43662 8042-5353,  Die Kosten für die Genehmigung betragen ca. € 120,- bis 160,-.

Weitere Informationen