Genehmigung von Kraftfahrzeugen aus Drittländern OHNE EU-Betriebserlaubnis:



Bei Fahrzeugen OHNE EU-Betriebserlaubnis aus einem NICHT- EU-Mitgliedsland muss bei der zuständigen Landesprüfstelle ein Einzelgenehmigungsverfahren beantragt werden. Das Fahrzeug muss daher nach vorheriger Vereinbarung eines Termins vorgeführt werden.

Eine Genehmigung ist nur möglich, wenn die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeuges in Österreich und/oder in der Europäischen Gemeinschaft geltenden Vorschriften (z.B.: Abgas, Lärm, Beleuchtung,) eingehalten werden. Für Fahrzeuge, die in einzelnen Punkten von den Vorschriften abweichen, können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, wenn eine technische Gleichwertigkeit gegeben ist.

Eine Abklärung dieser Ausnahmen vor Beantragung des Genehmigungsverfahrens wird empfohlen, da Umrüstungen auf EU-Standard möglich und erforderlich sein können.

Bei der Einzelgenehmigung wird das Fahrzeug einer Begutachtung unterzogen, die auch als sogenannte "Pickerl"-Überprüfung gem. §57a KFG 1967 gilt. Eine "Pickerlüberprüfung" in einer dazu ermächtigten Fachwerkstätte ist daher nicht zusätzlich nötig.


Die gesetzliche Grundlage hierfür findet man im Kraftfahrgesetz 1967 unter §34.


Erforderliche Unterlagen:

  • Ausweis,
  • Vollmacht (doc, 27 KB), eugbesitzer/in das Fahrzeug nicht selbst vorführt.
  • Fahrzeugdokumente aus dem Herkunftsland (ausländische Zulassung, Title, etc.)
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Eventuell technisches Datenblatt des Herstellers (Generalimporteur) oder einer akkreditierten Prüfstelle, Betriebsanleitung und erforderlichenfalls
  • Sonstige Nachweise: Der Umfang der gegebenenfalls Zusätzlich erforderlichen Nachweise wird bei der Prüfung des Fahrzeuges vom Sachverständigen festgelegt. Dies kann z.B. bei Änderungen am Fahrzeug erforderlich sein.

Weitere Informationen bezüglich "Beschaffung von Datenblättern" der jeweiligen Hersteller finden Sie hier


Wichtig: Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.

Terminvereinbarung unter: +43662 8042-5353, Die Kosten für die Genehmigung betragen ca. € 120,- bis 160,-.

Weitere Informationen


Nach Erhalt der Genehmigung ist noch die Normverbrauchsabgabe (NOVA) für Personenkraftwagen (PKW) zu begleichen. Diesbezügliche Informationen bekommen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.