Bauwerkskataster im Wasserbuch

Der Bauwerkskataster des Landes Salzburg gibt nicht nur einen Überblick über die errichteten Hochwasserschutzbauten, Brücken und ähnlichen Bauwerke im gesamten Bundesland, sondern ist auch ein wichtiges Instrument für die Gewässerbetreuung, für wasserwirtschaftliche Planungen und auch im Katastrophenmanagement.

Im Bauwerkskataster erfasst werden alle Wasserrechte und Wassernutzungen von:

  • bewilligungspflichtigen Brücken, Stegen, Bauten an Ufern,
  • Anlagen gem. §38 Abs. 1 WRG 1959 (z.B. Bauten innerhalb des 30-jährlichen Hochwasserabflussbereiches)
  • sowie Schutz- und Regulierungsbauten gem. §41 WRG 1959 (Hochwasserschutzbauten wie Dämme, Mauern, Sperren usw.)


D
iese Anlagen sind im SAGIS Online sowie im Wasserbuch einsehbar. Zusätzlich besteht auf Anfrage, amtsintern und für einen eingeschränkten Personenkreis die Möglichkeit die zugehörigen Bescheide und Projektunterlagen einzusehen.

Als Grundlage zur Erfassung der o. a. Bauwerke dient die Salzburger Wasserbuchverordnung (S.WaBuVO) vom 29.11.2023.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20001448

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rfasst werden mit Erlass der Verordnung ab sofort alle neu bewilligten o. a. Anlagen. Die Hochwasserschutzbauten der Bundeswasserbauverwaltung in Salzburg werden zum Großteil nacherfasst und ebenfalls in den Bauwerkskataster eingebunden. Zum Teil finden sich auch alte Regulierungsbescheide im Bauwerkskataster.