Tarife von Verkehrsunternehmen

Die grundsätzlichen Bestimmungen über die Gestaltung der Beförderungspreise sind im Kraftfahrliniengesetz, BGBL. I Nr. 203/1999 (KflG) in der jeweils geltenden Fassung enthalten (§ 31).

Jene Kraftfahrlinien, welche durch Verkehrsunternehmen bedient werden, die in den Salzburger Verkehrsverbund eingebunden sind, gelten die Beförderungspreise des Verkehrsverbundes, welche beim

Salzburger Verkehrsverbund, Schallmooser Hauptstraße 10, 5072 Salzburg

Tel.: 0662-875787

(www.Salzburg-verkehr.at)

erfragt werden können.

Für solche Kraftfahrlinien, welche nicht im Salzburger Verkehrsverbund bedient werden, können diese Beförderungspreise von jenen des Verkehrsverbundes abweichen. Derartige Abweichungen müssen vom einzelnen Unternehmen für die von ihm betriebene Linie der Aufsichtsbehörde beim Amt der Salzburger Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt werden.

Taxitarife
Auf Grund der laufenden Liberalisierung gibt es nur noch in wenigen Bereichen eine Tarifregelung. Die Bestimmung des Preises obliegt in weiten Bereichen dem freien Markt. Den früher existierenden orstüblichen Preis gibt es nicht mehr. Eine Preisüberwachung findet nur im eingeschränkten Rahmen statt.

Es gibt Tarife für folgende Gebiete


Bad Gastein, Bad Hofgastein, Dorfgastein, Saalbach Hinterglemm


Kontakt: