Eignungsprüfung/Befähigungsprüfung

Voraussetzung für die Erlangung der fachlichen Eignung (Befähigungsnachweis) für die Ausübung von konzessionierten Gewerben (z.B. Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi), Personenkraftverkehr) ist die Ablegung der Konzessionsprüfung.

Unter Befähigungsnachweis ist der Nachweis zu verstehen, dass die betreffende Person die fachlichen einschließlich der kaufmännischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, um die dem betreffenden Gewerbe eigentümlichen Tätigkeiten selbständig ausführen zu können.

Die Prüfungen werden zweimal im Jahr (Jänner und Juni) abgehalten. Die Termine werden spätestens drei Monate vor Prüfungsbeginn in der Zeitschrift "Salzburger Wirtschaft" und in der "Salzburger Landeszeitung" verlautbart.

Die Anmeldung zur Eignungsprüfung ist spätestens sechs Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin schriftlich beim Landeshauptmann (Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 6/10 – Verkehrsunternehmen) einzubringen.


Formulare:


Prüfungstermine:

20.01. und 22./23.01.2025 – Anmeldeschluss ist am 09.12.2024

Hinweis: Sofern die maximale Teilnehmeranzahl schon vorher erreicht wird, kann die Anmeldung auch vorzeitig geschlossen werden.

Am 1. Tag findet die schriftliche und am 2./3. Tag die mündliche Prüfung statt.



Der Anmeldung sind folgende Unterlagen anzuschließen:

  • Urkunden zum Nachweis des Vor- und Familiennamens (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde bei Namensänderung)
  • Nachweis des Wohnsitzes (Meldebestätigung)
  • Nachweis der Staatsbürgerschaft (Reisepass, Personalausweis, Aufenthaltsberechtigung)
  • Nachweis über Entrichtung der Prüfungsgebühr (Gebührenmitteilung nach Anmeldung)
  • allfällige Anträge auf Ausstellung von Bescheinigungen für die Anrechnung von Prüfungsteilen bei Vorlage der entsprechenden Urkunden


Anrechnung bei folgenden abgeschlossenen Ausbildungen - Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi):

  • Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt
  • Studienrichtungen Maschinenbau oder Rechtswissenschaften (Diplom)
  • Unternehmerprüfung oder Nachweis über den Entfall der Unternehmerprüfung
  • Handelsakademie
  • Eignungsprüfung für das Güterbeförderungsgewerbe oder für den Personenkraftverkehr
  • Befähigungsnachweis – Reisebürogewerbe
  • Speziallehrgang für Verkehrswirtschaft


Anrechnung bei folgenden abgeschlossenen Ausbildungen - Personenkraftverkehr:

  • Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt
  • Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
  • Höhere Lehranstalt für Tourismus
  • Handelsakademie
  • Eignungsprüfung für den Güterkraftverkehr
  • Diplomstudium Betriebswirtschaft, Handelswissenschaft oder Rechtswissenschaft
  • Bachelor- und Masterstudien (Diplom)
  • Unternehmerpfrüfung

Vorbereitungskurse:

Vom WIFI Salzburg werden zur Vorbereitung der Eignungsprüfung für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi) drei Kurse (fachlicher Teil, kaufmännischer Teil, Fachkalkulation angeboten: http://www.wifisalzburg.at/eshop/kursbuch.aspx

Vom WIFI St. Pölten, Linz und Innsbruck werden Ausbildungskurse für den Personenverkehr angeboten. Bei einer Anrechnung wird der angebotene Kurs für den kaufmännischen Teil nicht benötigt!


rechtliche Grundlagen:

Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 (GelverkG)

Berufszugangsverordnung Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehr (BZP-VO)

Verordnung (EG) Nr. 1071/2009

Verordnung (EG) Nr. 1073/2009

Ansprechperson:

+43 662 8042 3470 Jürgen Hametner

verkehrsunternehmen@salzburg.gv.at