Versicherungsleistungen

Personen, die unter erheblicher Beanspruchung ihrer Arbeitskraft einen nahen Angehörigen oder eine nahe Angehörige pflegen, können sich zu begünstigten Bedingungen selbst- oder mitversichern.

Pensionsversicherung

Pflegende Angehörige haben es oft mit Einkommenseinbußen zu tun. Um durch die Einkommensverluste spätere  Pensionseinbußen zu verhindern, besteht die Möglichkeit der freiwilligen Pensionsversicherung. Dazu bieten sich zwei Formen der begünstigten Versicherung an:

  • Weiterversicherung für Personen, die aufgrund der Pflege oder Betreuung aus der Pflichtversicherung ausscheiden
  • Selbstversicherung für Personen, die für die Tätigkeit der Pflege und Betreuung auch Versicherungszeiten für eine künftige Pension erwerben wollen.

In beiden Fällen ist die begünstigte Versicherung nur möglich, wenn sie einen nahen Angehörigen ab der Pflegegeldstufe 3 pflegen und betreuen.

Mehr dazu: Pensionsversicherung | www.pensionsversicherung.at

 

Krankenversicherung

In der Krankenversicherung besteht die Möglichkeit einer beitragsfreien Mitversicherung für den Fall, dass:

  • der/die Betroffene die Pflege eines nahen Angehörigen übernimmt,
  • keine Pflichtversicherung besteht,
  • der/die gepflegte Angehörige ein Pflegegeld ab der Stufe 3 bezieht,
  • der/die Pflegegeldbezieherin mit ihm/ihr im gemeinsamen Haushalt lebt.

Bei geringem Einkommen besteht (auf Antrag) die Möglichkeit der Herabsetzung der monatlichen Beitragsleistungen.

Mehr dazu: Gebietskrankenkasse | www.sgkk.at