| | voraussichtlich im September 2024
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| | Es sind maximal 196 Plätze vorhanden.
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| | Die Personen werden dem Land Salzburg vom Bundesministerium für Inneres zugewiesen. Es sind Personen, die in Österreich um Asyl angesucht haben, d.h. sie würden gerne in Österreich bleiben. Wer kommen wird, können wir daher nicht mit Bestimmtheit sagen. Zum jetzigen Zeitpunkt wären es überwiegend Familien, die Menschen werden wahrscheinlich aus verschiedenen Ländern kommen. Die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist nicht vorgesehen.
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| | Das Land Salzburg hat mit dem Eigentümer einen unbefristeten Vertrag abgeschlossen. Solange Menschen aus ihrer Heimat fliehen oder vertrieben werden, müssen wir unserer Verpflichtung nachkommen und den Menschen Schutz, Sicherheit und Hilfe bieten.
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| | Das Land Salzburg muss seiner Verpflichtung gegenüber dem Bund nach der Grundversorgungsvereinbarung nachkommen und ist daher im gesamten Bundesland auf der Suche nach geeigneten Objekten. In den vergangenen Jahren wurden in verschiedenen Gemeinden Quartiere errichtet. Seit 2015 werden größere Grundversorgungsquartiere vorwiegend in Gebieten umgesetzt, in denen auch die entsprechende Infrastruktur vorhanden ist.
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| | Die Flüchtlinge können bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens im Quartier bleiben. Die Verfahren dauern in der Regel drei Monate bis zu einem Jahr. In Ausnahmefällen können Verfahren länger dauern, vor allem, wenn AsylwerberInnen Einsprüche gegen Entscheidungen erheben.
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| | Es ist eine 24-Stundenbetreuung durch das Rote Kreuz vorgesehen. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl die Bewohner*innen, als auch die Anrainer*innen zu jeder Zeit eine Ansprechperson haben. Damit ist bei Bedarf auch ein umgehender Kontakt zu Behörden und zur Polizei sichergestellt. Diese Rund-um-die Uhr Betreuung wird vom Roten Kreuz bereits in anderen Quartieren wie beispielsweise in Tamsweg, Seekirchen, Wals oder an der Alpenstraße in der Stadt Salzburg erfolgreich sichergestellt. Das Quartier ist als sogenanntes Selbstversorgerquartier geplant, d.h. die BewohnerInnen müssen selbst kochen, putzen und ihre Wäsche waschen. Es werden Deutschkurse angeboten, die im Bundesland Salzburg verpflichtend sind. Es gibt auch Wertekurse und andere Betreuungsangebote. Damit wird ein geregelter Tagesablauf sichergestellt. Zusätzlich wird von der Caritas regelmäßig eine Sozialbetreuung vor Ort angeboten.
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| | Der Betreiber Rotes Kreuz hat für seine Quartiere eine Hausordnung, deren Einhaltung auch konsequent eingefordert wird. Verstöße ziehen Konsequenzen bis zum Verlust des Unterbringungsplatzes nach sich.
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| | Menschen, die aufgrund verschiedener Kriterien (Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, politische Ausrichtung) verfolgt werden, oder vor Krieg und Gewalt flüchten müssen, haben in Österreich ein Recht auf Schutz. Die Menschen wollen in Frieden und Sicherheit leben. Im Umfeld der bestehenden Quartiere im Bundesland Salzburg ist die Sicherheitslage unverändert und die Kriminalität laut Auskunft der Polizei nicht gestiegen.
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| | Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie uns telefonisch oder mit Email kontaktieren. Tel: +43 662 8042 3543 E-Mail: quartiere@salzburg.gv.at |
| | Das Grundversorgungsquartier Sam ist kein Erstankunftszentrum wie Bergheim. In einem Erstankunftszentrum werden zugewiesene Personen von der Polizei befragt und registriert und ersuchen dort auch, dass sie zum Asylverfahren in Österreich zugelassen werden. Auch eine Gesundheitsuntersuchung hat bereits stattgefunden.In den Erstankunftszentren gibt es daher auch einen großen "Wechsel".
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| | Wenn Sie Hilfe anbieten möchten, können Sie sich jetzt direkt an quartiere@salzburg.gv.at wenden. Nach der Eröffnung ist das Rote Kreuz Ihr Ansprechpartner. |