| | Ungewissheit ist für geflüchtete Menschen eine große Belastung. Deshalb sollte der Wohnraum für einen längeren Zeitraum, zumindest aber für sechs Monate zur Verfügung stehen. Je länger der Wohnraum zur Verfügung steht, desto mehr Sicherheit.
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| | Im Interesse der asylsuchenden Person müssen die folgenden Schritte eingehalten werden. So ist sichergestellt, dass Krankenversicherung und die finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt weiter gewährt werden, auch wenn keine Miete gezahlt werden muss.
- Sie vereinbaren mit dem/der Asylsuchenden die Bedingungen und den Zeitraum. Sie selber haben auch sichergestellt, dass Sie den Wohnraum untervermieten, weitervermieten oder überlassen dürfen, wenn Sie nicht selber Eigentümerin oder Eigentümer sind.
- Ein „Mietangebot“ (Inhalt: Größe des Wohnraums, Miete, Betriebskosten, Zeitraum) wird an die Grundversorgungsstelle der Caritas (Adresse siehe unten) geschickt (von Ihnen oder dem/der Asylsuchenden).
- Eventuell gibt es noch Rückfragen der Caritas. Sobald alles vollständig ist, leitet die Caritas die Unterlagen weiter an die Grundversorgungsstelle des Landes.
- Die Grundversorgungsstelle des Landes prüft die Unterlagen. Bei Rückfragen nimmt die Caritas mit dem/der Asylsuchenden oder mit Ihnen Kontakt auf.
- Sobald der Umzug in eine private Wohnung von der Grundversorgungsstelle der Landes genehmigt ist, erhalten Sie oder der/die Asylsuchende von der Caritas Bescheid. Der/die Asylsuchende kann zum vereinbarten Zeitpunkt bei Ihnen einziehen.
- Meldepflichten: Innerhalb von drei Tagen ab dem Einzug ist bei der Gemeinde oder dem Magistrat der Stadt Salzburg die Ummeldung an den neuen Wohnsitz vorzunehmen.
- Meldezettel und allfällige weitere Unterlagen werden wieder bei der Caritas abgegeben. Erst danach kann eine Grundversorgungsleistung für privat wohnhafte Personen ausbezahlt werden.
Grundversorgungsstelle der Caritas: Caritas Grundversorgung, Gaisbergstraße 27, 5020 Salzburg Telefon: +43 662 849373-240 |
| | Die Grundversorgungsstelle der Caritas hat einen guten Überblick zu Flüchtlingen, die Wohnungen brauchen.
Kontakt: |
| | Es entsteht jedenfalls ein Vertragsverhältnis, wenn eine asylsuchende Person bei Ihnen einzieht oder Sie ihr eine Wohnung oder ein Zimmer überlassen. Dieses schriftlich in einem Vertrag festzuhalten, ist für beide Seiten sinnvoll. Wie ausführlich Sie diesen Vertrag gestalten und was dort alles geregelt ist, bleibt Ihnen überlassen.
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| | - Mietunterstützung allein lebende Person: 165 Euro monatlich
- Mietunterstützung Ehepaar oder Familie: 330 Euro monatlich
- Lebensunterhalt erwachsene Person: 260 Euro monatlich
- Lebensunterhalt minderjähriges Kind: 145 Euro monatlich
- Krankenversicherung (laut GKK-Tarif)
Wichtig: Für Asylsuchende können keine zusätzlichen Unterstützungen für Kautionen oder Wohnungseinrichtung ausbezahlt werden.
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| | Die Caritas zahlt Mietunterstützung und Lebensunterhalt an die Asylsuchenden aus. Die Miete ist daher von den Asylsuchenden direkt an Sie zu bezahlen.
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| | Ja, das ist möglich. Wenn Sie als sogenannte Gastfamilie eine Jugendliche oder einen Jugendlichen aufnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an: SOS Kinderdorf |
| | In diesem Fall wenden Sie sich an die Grundversorgungsstelle der Caritas:. Kontakt: |
| | Für weitere Fragen zur privaten Vermietung an Asylsuchende wenden Sie sich bitte an die Grundversorgungsstelle der Caritas. Kontakt: |
| | Die Organisation Jugend am Werk mietet einzelne Wohnungen an und betreut die Asylsuchenden. Kontakt: - Jugend am Werk Salzburg GmbH, Strubergasse 26/6, 5020 Salzburg
- Telefon: +43 664 800068000
- E-Mail: office@jaw-salzburg.at
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| | Ja, Sie können Ihre Wohnung für bereits anerkannte Flüchtlinge zur Verfügung stellen. Dazu erhalten Sie Auskünfte im Integrationshaus INTO - Diakonie Flüchtlingsdienst. Kontakt: Diakonie INTO Standort Salzburg: Standort Bischofshofen: |
| | Bitte kontaktieren Sie die Grundversorgungsstelle des Landes Kontakt: Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Landes unter www.salzburg.gv.at/asyl.
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