Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

Ziel der FFH-Richtlinie ist die Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt. Dazu dient der Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, Gebiete für Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie zu melden, zu erhalten und zu entwickeln. Die gemeldeten Gebiete werden von der Landesregierung durch Verordnung zu Europaschutzgebieten erklärt.

In den Schutzgebieten gilt das Verschlechterungsverbot. Projekte, die in Europaschutzgebieten verwirklicht werden sollen, bedürfen einer Bewilligung der Landesregierung. Dabei werden die Projekte auf ihre Verträglichkeit mit den Schutzzwecken des Europaschutzgebietes geprüft. Bei einem negativen Ergebnis kann die Bewilligung nur bei überwiegenden öffentlichen Interessen und Vorschreibung von Ersatzleistungen erteilt werden. Die Ersatzleistungen müssen die negativen Auswirkungen  ausgleichen, sodass insgesamt die ökologische Funktion des europaweiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000 aufrecht bleibt.

Die FFH-Richtlinie enthält auch artenschutzrechtliche Vorschriften für gefährdete Tier- und Pflanzenarten.

Artenschutz

Liste der Europaschutzgebiete


Artikel 17 Bericht, Artikel 11 Monitoring

Gemäß Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) haben die europäischen Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht an die Europäische Kommission zu übermitteln. Dieser beinhaltet die Ergebnisse der gemäß Artikel 11 dieser Richtlinie verpflichtenden Überwachung des Erhaltungszustandes der Arten und Lebensraumtypen der Anhänge der FFH-Richtlinie. Auf Basis der Berichte der einzelnen Mitgliedstaaten erstellt die Europäische Kommission danach einen Gemeinschaftsbericht.
Es wurden mittlerweile für die Perioden 2000–2006 (Bericht 2007), 2007–2012 (Bericht 2013) und für die Periode 2013–2018 (Bericht 2019) Artikel 17-Berichte erstellt. Die österreichischen Berichte der Jahre 2007, 2013 und 2019 wurden von den für Naturschutz zuständigen Bundesländern an die Europäische Kommission übermittelt.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.