Inhalt
Referat Kunst und Kultur
Für die Antragstellung von Förderungen sind folgende Unterlagen verpflichtend:
- Formular Förderansuchen
- Formular Kalkulationsvorlage/Verwendungsnachweis: verpflichtend bei Jahresförderungen ab einer Förderhöhe von 5.000 Euro und bei Projektförderungen bei Bedarf. Diese Vorlage ist sowohl bei der Antragstellung als auch beim Verwendungsnachweis zu verwenden.
Jahresförderungen müssen bis 30. Juni des jeweiligen Jahres im Amt einlangen.
Einreichbogen allgemein
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Allgemeine Richtlinien der Kunst- und Kulturförderung | 
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Richtlinien Filmförderung
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Richtlinien Förderung von Orchestern, Ensembles und Chören | | |
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Richtlinien Förderung musikalischer Veranstaltungen |  |
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Richtlinien Förderung musikalischer Einrichtungen |  | | |
Richtlinien Förderung der Literatur |  | | |
Richtlinien für förderungswürdige Druckwerke | | | |
Richtlinien für Jahresprogrammförderung für Einrichtungen und Gruppen der Darstellenden Kunst | | | |
Richtlinien Projektförderung für professionelles Theater |  | | |
Richtlinien für Projekt- und Jahresförderung im Bereich Tanz |  | | |
Richtlinien Förderungen an Kulturzentren | | | |
Richtlinien Förderungen an Kulturinitiativen |  | | |
Richtlinien Kulturvermittlung in Schulen | | | |
Richtlinien Kulturfreifahrten
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Formular Verwendungsnachweis
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Kalkulationsvorlage für Förderungen | | | |
Muster Belegliste |  | | |
Informationen zum Verwendungsnachweis | | |
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Referat Volkskultur, kulturelles Erbe und Museen
Für die Antragstellung von Förderungen sind folgende Formulare verpflichtend:
- Förderansuchen, Kalkulation/Abrechnung, Belegliste (ab 5 Rechnungen)
Für den Verwendungsnachweis: Formulare Verwendungsnachweis, Kalkulation/Abrechnung
- Neben finanziellen Förderungen gibt es zahlreiche Preise und Auszeichnungen, Stipendien, Kunstankäufe durch das Land, Auslandsateliers, Kulturpraktikumsplätze, Unterstützung kultureller Vereine sowie Möglichkeiten zur Aus- und Fortbildung im Kulturbereich.
- Rechtliche Grundlagen sind die Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen des Bundes, die Allgemeinen Richtlinien der Kunst- und Kulturförderung in Salzburg und das Salzburger Kulturförderungsgesetz.
- Alle Förderungen erfolgen auf Ansuchen und entsprechend der allgemeinen Förderrichtlinien.
Barrierefreiheit
Bei Bedarf können Informations- und Beratungsgespräche in der Kulturabteilung in barrierefrei zugänglichen Räumen stattfinden.
Bekanntgabe von Änderungen bei laufenden Förderungen
Förderwerber:innen und Fördernehmer:innen müssen dem Fördergeber mitteilen, wenn das geförderte Vorhaben teilweise oder zur Gänze nicht in der geplanten Art und Weise oder zum geplanten Zeitpunkt ausgeführt wird, wenn sich sonstige wesentlichen Änderungen (in inhaltlicher oder finanzieller Hinsicht) bezüglich des Vorhabens ergeben oder wenn sich personenbezogene Daten ändern.