EU-Parlament ebnet Weg für ein einheitliches Ein- und Ausreisesystem der EU

EES kann nach Abstimmung im Rat voraussichtlich ab 2020 in Kraft treten

Im Zuge der zweiten Oktober-Plenartagung des Europäischen Parlaments (EP) in Straßburg wurden am 25. Oktober 2017 Meinungen über die Einführung eines Einreise-/Ausreisesystems (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatsangehörigen an den EU-Außengrenzen ausgetauscht und ein entsprechender Gesetzesentwurf verabschiedet. Derzeit gilt ein Visum für Reisen von Drittstaatsangehörigen in der EU 90 Tage.

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Die EP-Debatte vom 25. Oktober 2017 ist im Videorchiv des © Europäischen Parlaments auf Deutsch verfügbar.
n der Aussprache, die der Abstimmung im EU-Parlament über den Kommissionsvorschlag für die Einführung eines einheitlichen Einreise-/Ausreisesystems in die EU vorausging, bemängelten die EU-Abgeordneten, dass es in dem von der Europäischen Kommission im April 2016 vorgeschlagenen System derzeit noch einige technische Lücken gebe: Gebraucht werde ein besseres Management der Außengrenzen, um illegale Zuwanderung besser kontrollieren und auch um etwaige Straftaten effektiver verhindern zu können.

Die Überwachung der Daten über den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in der EU soll dem europäischen Datenschutzbeauftragten übertragen werden. Außerdem wird eine Webseite geplant, auf der Reisende aus Drittstaaten einsehen könnten, wie lange sie sich bereits in Europa aufhalten; diese Daten dürften dann drei Jahre lang aufbewahrt werden. Das EES soll nach seiner Einführung im Schengen-Raum gelten sowie zusätzlich in Rumänien, Bulgarien und Kroatien, die derzeit nicht Teil des Schengen-Raumes sind.

Aus der Debatte ging auch hervor, dass die Einführung des EES nach einem erfolgreichen Abschluss des EU-Gesetzgebungsverfahrens im Rat und im Europäischen Parlament noch ca. drei weitere Jahre in der Projektphase bleiben würde. Damit wäre das neue einheitliche Ein- und Ausreisesystem in die EU voraussichtlich ab 2020 wirksam. Das EU-Parlament sprach sich für eine schnelle Verabschiedung des EES-Vorschlags aus, um das gemeinsame System ohne weiteren zeitlichen Verzug umsetzen zu können.

Der für Migration und Innere Angelegenheiten zuständige EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos betonte in der Debatte, dass die EU-Kommission sich weiterhin für eine Integration Rumäniens, Bulgariens und Kroatiens in den Schengen-Raum einsetzen werde. Die EK sieht hier Vorteile für den Schengen-Raum, der damit insgesamt nachhaltiger und sicherer werden würde, zumal mit der Einführung des EES insgesamt viele Verbesserungen für das gemeinsame Ein- und Ausreisemanagement in die EU verbunden wären, wie:
  • bessere Verwaltung von Zuströmen;
  • bessere Überwachung von Kurzzeitaufenthalten;
  • genaue Berechnung der Dauer des Aufenthaltes;
  • Möglichkeit des Eingriffs durch Grenzbeamte nach einer Überschreitung der 90 Tage-Grenze;
  • schnellere Schließung der Grenzen bei Bedarf;
  • automatisierte Überprüfung und Verarbeitung der meisten Daten durch die Mitgliedstaaten selbst und
  • beschleunigte Verfahren.
Wichtig sei es, die Einführung des EES mit den gegenwärtigen Datenschutzbestimmungen und der Rechtsprechung des EuGH in Einklang zu bringen. Die EK signalisierte ebenso wie das EP das Bestreben, das EU-Gesetzgebungsverfahren für das EES zügig abzuschließen, sodass das neue gemeinsame System an den EU-Außengrenzen spätestens 2020 einsatzbereit sein kann.

Über den EU-Gesetzesvorschlag hatten das Europäische Parlament und der Rat zuvor bereits eine politische Einigung erzielt. Diese muss nun noch vom Rat verabschiedet werden. Dann kann das EES voraussichtlich 2020 in Kraft treten.

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