Tallinner Ministererklärung zu eGovernment

Viele Veränderungen bis 2022 geplant

Videoarchiv der Konferenz. © Europäische Union
Am 6. Oktober 2017 haben die 28 EU-Mitgliedstaaten und die EFTA-Staaten Island, Norwegen und Schweiz im Rahmen einer gemeinsamen Ministerkonferenz im estnischen Tallinn eine gemeinsame eGovernment-Ministererklärung unterschrieben. Der Vorsitz der Ministerkonferenz der EU- und EFTA-Staaten lag bei Estlands Ministerin für Unternehmertum und Informationstechnologie Urve Palo, die den estnischen Vorsitz im Rat der EU repräsentierte. Anwesend war außerdem EU-Kommissar Andrus Ansip, zu dessen Portfolio der Digitale Binnenmarkt gehört.

Mit ihrer Erklärung streben die 31 europäischen Staaten an, künftig in Sachen eGovernment gemeinsam offen, effizient und inklusiv Maßnahmen zu setzen. In den kommenden fünf Jahren sollen so grenzenlose, kompatible, personalisierte, benutzerfreundliche und digitale öffentliche Direktdienstleistungen für Gesellschaft und Wirtschaft angeboten werden. Dafür möchten die 31 Unterzeichnerstaaten bis 2022 folgende Ziele bestmöglich umsetzen:
  • Standardmäßige Digitalisierung, Inklusivität und Anbindung: Bürger und Unternehmen sollen mit Ämtern und Behörden digital interagieren können. Digitale öffentliche Dienstleistungen sollen vor allem aus einer benutzerorientierten Perspektive gestaltet werden.
  • „Nur einmal": Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen ihre Daten zumindest bei den wichtigsten öffentlichen Dienstleistungen nur einmal bekanntgeben müssen. Internationale, nationale, regionale und lokale Verwaltungen sollen untereinander benötigte Daten austauschen können.
  • Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit: Bei der Gestaltung von Informatiklösungen zu digitalen öffentlichen Dienstleistungen sollen Sicherheit und Privatsphäre der bekanntgegebenen Informationen großgeschrieben werden.
  • Offenheit und Transparenz: Man möchte den Bürgern und Unternehmen einen besseren Überblick über die Datenbanken von Verwaltungen, wo persönliche Daten bereits gespeichert sind, verschaffen.
  • Standardmäßige Zusammenarbeitsfähigkeit: Man möchte an nationalen Kompatibilitätsrahmen arbeiten, die sich auf europäische Pendants stützen und gleichzeitig die nationalen Standards berücksichtigen.

Die Erklärung der Ministerkonferenz zu eGovernement ist nur auf Englisch verfügbar. © Europäische Union

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